Neuer polyvalenter Bachelorstudiengang der PHB genehmigt: Psychologie nach neuem Psychotherapeutengesetz studieren

Nachdem der polyvalente Bachelorstudiengang der PHB schon Anfang August vom Landesamt für Gesundheit und Soziales akzeptiert worden war, wurde er nun auch vom Berliner Senat für Wissenschaft und Forschung genehmigt. Damit können Studierende an der PHB ihr Bachelorstudium in Psychologie ab dem kommenden Wintersemester nun offiziell entsprechend der Vorgaben des neuen Psychotherapeutengesetzes beginnen.

 

Der neue Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) der PHB stellt einerseits den ersten Schritt auf dem Weg zur Approbation als Psychotherapeut*in nach dem neuen Psychotherapeutengesetz dar. Studierende, die sich im Anschluss in die psychotherapeutische Richtung weiterqualifizieren möchten, werden ab dem Wintersemester 2021/2022 an der PHB auch einen entsprechenden Masterstudiengang beginnen können.

 

Als polyvalenter Studiengang bietet der Bachelorstudiengang darüber hinaus auch eine umfassende Ausbildung in weiteren wichtigen psychologischen Anwendungsfeldern wie der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie oder der Pädagogischen Psychologie. Der Abschluss ermöglicht Studierenden damit auch in Zukunft, sich in alle Richtungen der Psychologie weiterzuqualifizieren.

 

Bei Fragen zu dem neuen B.Sc. Psychologie können sich Studieninteressierte bei der Studienberatung der PHB persönlich informieren und beraten lassen.

Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie an der PHB.

Onlinestudie: Wie können Befragungen mit Jugendlichen bei Verdacht auf Misshandlung unterstützend gestaltet werden?

Unter Leitung von Prof. Dr. Renate Volbert findet an der PHB aktuell eine Onlineumfrage für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren statt. Die Studie soll helfen Wege zu finden, wie Befragungssituationen für Jugendliche, die möglicherweise eine Misshandlung erlitten haben, weniger belastend gestaltet werden können.

 

Jedes Jahr werden in Deutschland viele Kinder und Jugendliche misshandelt und nach einer Offenbarung zu den Erlebnissen befragt. Um die Befragungen weniger belastend zu gestalten, wurden Leitfäden speziell für die Befragung von Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Misshandlung entwickelt. Einer ist das R-NICHD (http://nichdprotocol.com/). Durch die Benutzung dieses Leitfadens sollen Kinder und Jugendliche durch die befragende Person emotional unterstützt und vor suggestiven Einflüssen geschützt werden.

 

In einer Voruntersuchung mit Erwachsenen wurde bereits herausgefunden, dass dies für viele Techniken des R-NICHDs der Fall ist – aber nicht für alle. Wie dies Jugendliche selbst einschätzen, soll nun in einer Onlinestudie eruiert werden.

 

In der Studie sollen sich die Jugendlichen gedanklich in eine Situation versetzen, in der sie befragt werden, weil der Verdacht einer körperlichen Misshandlung besteht. Die Jugendlichen werden gefragt, welche Befragungsformen sie in einer solchen Situation als unterstützend empfinden und welche nicht.

 

Zur Umfrage

 

Leiten Sie gern den Flyer zu unserer Studie an Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre weiter. Ansprechpartnerin für Fragen zu dem Projekt ist Frau Dipl.-Psych. Anett Tamm.

Neue PHB-Studie: Covid-19 und COPD – Alltag, psychisches Befinden und Lebensqualität

Prof. Nikola Stenzel

Mitten in der Covid-19-Pandemie startet an der PHB unter der Leitung von Prof. Nikola Maria Stenzel eine groß angelegte, interdisziplinäre Studie, die sich an Patienten richtet, die an chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) leiden.

 

Im Rahmen der Studie soll untersucht werden, welche Folgen die Pandemie für den Alltag, das psychische Befinden und die Lebensqualität der Betroffenen hat. Das Forscherteam möchte herausfinden, welche Themen COPD-Betroffene in Bezug auf die Pandemie besonders bewegen und welche spezifischen Bedürfnisse COPD-Betroffene in dieser besonderen Zeit haben. Die Studie wird durchgeführt von der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB), der Schön Klinik Berchtesgadener Land, der Patientenorganisation Lungenemphysem-COPD Deutschland, des COPD – Deutschland e.V., der Philipps Universität Marburg und dem Deutschen Zentrum für Lungenforschung (DZL).

 

Die chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) betrifft weltweit mehrere Millionen Menschen – mit steigender Tendenz. Eine COPD-Erkrankung schränkt den Handlungsspielraum der Betroffenen deutlich ein und hat oft weitreichende Auswirkungen auf Alltag und Lebensqualität der PatientInnen. Zusätzlich berichten Betroffene immer wieder von psychischen Beeinträchtigungen. In der Covid-19-Pandemie gehören COPD-Patient*innen zu einer der Risikogruppen, da sie nach einer Infektion mit SARS-CoV-2-Viren für einen schweren Verlauf von Covid-19 gefährdet sind.

 

Die Studie wird online durchgeführt, die Teilnahme ist selbstverständlich anonym. Die gewonnen Erkenntnisse sollen so schnell wie möglich dazu beitragen, den gesamten Behandlungsprozess von COPD-Patienten weiter zu optimieren.

 

Hier geht’s zur Umfrage:
https://www.lungenemphysem-copd.de/informationen/online-studien

Gerechtigkeitsempfinden bei Kindern: Ergebnisse einer Studie der PHB und der Uni Konstanz

Prof. Dr. Rebecca Bondü

Erwachsene Menschen unterscheiden sich darin, wie wichtig ihnen Gerechtigkeit ist und wie stark negativ sie auf Ungerechtigkeit reagieren – kurz: wie hoch ihre Ungerechtigkeitssensibilität ist. Doch gibt es diese Unterschiede auch schon bei Kindern? Und ist Ungerechtigkeitssensibilität bei Kindern überhaupt schon zuverlässig messbar? Diese und weitere Fragen hat sich ein Forschungsteam an der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) und der Universität Konstanz unter Leitung von Prof. Dr. Rebecca Bondü gestellt und 361 Kinder und ihre Eltern daraufhin befragt.

 

Die Ergebnisse bieten nun spannende neue Einblicke in die frühe Entwicklung gerechtigkeitsbezogener Persönlichkeitsmerkmale. Denn individuelle Unterschiede in der Ungerechtigkeitssensibilität können tatsächlich schon zwischen 6 und 10 Jahren zuverlässig erfasst werden, sowohl durch Befragungen der Kinder selbst als auch von deren Eltern. Die individuelle Bedeutsamkeit von Gerechtigkeit prägt sich somit wohl schon früh aus und nimmt daher womöglich frühzeitig und langfristig Einfluss auf Erleben und Verhalten.

 

Für die Forscher besonders interessant war, dass sie schon im mittleren Kindesalter eine ähnliche Struktur von Ungerechtigkeitssensibilität wie im Erwachsenenalter vorfanden. So zeigten Kinder, denen insbesondere die gerechte Behandlung anderer wichtig ist, mehr prosoziales Verhalten und höhere soziale Kompetenzen als die, denen dies nicht so wichtig ist. Kinder, die sich selbst oft benachteiligt fühlen, denen Gerechtigkeit also insbesondere für sich selbst wichtig ist, zeigten hingegen mehr aggressives und weniger prosoziales Verhalten, als Kinder, die nicht dazu neigen, sich selbst ungerecht behandelt zu fühlen. Diese Kinder zeigten nach Angaben der Eltern zudem eine höhere Neigung, mit negativen Emotionen, insbesondere mit Ärger zu reagieren. Ungerechtigkeitssensibilität ist also schon im Kindesalter messbar und potentiell verhaltenswirksam.

 

Die Studienergebnisse werden in Kürze im Journal of Personality Assessment veröffentlicht werden. Der Artikel ist online verfügbar unter: https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/00223891.2020.1753754 (Strauß, S., Bondü, R. & Roth, F. (2020). Justice sensitivity in middle childhood: Measurement and location in the temperamental and competencies space. Journal of Personality Assessment. doi:10.1080/00223891.2020.1753754. Online ahead of print.)

 

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Systemische Therapie: PHB begrüßt neuen Schwerpunktleiter

Die Psychologische Hochschule Berlin heißt Josua Handerer als neuen Schwerpunktleiter für die neue Approbationsausbildung in Systemischer Therapie herzlich willkommen!

 

Als Psychologischer Psychotherapeut mit verhaltenstherapeutischer und systemischer Ausbildung ist Josua Handerer seit mehreren Jahren an der Oberbergklinik Berlin-Brandenburg tätig. Seine Ausbildung hat er unter anderem an der PHB absolviert, wo er seit einiger Zeit auch Dozent ist. Auf die Frage, was ihn an der systemischen Therapie fasziniere, sagt Handerer, es sei unter anderem die „radikale Ressourcenorientierung“ systemischen Denkens sowie das theoretische Fundament, das mit Konstruktivismus und Kybernetik sowohl der komplexen Realität menschlichen Erlebens gerecht werde als auch die Basis für verblüffend einfache Interventionen liefere. „Systemisches Denken und Handeln geht allerdings weit über die Anwendung therapeutischer Tools hinaus“, erklärt er weiter. „Für mich bedeutet es, die eigenen Annahmen immer wieder neugierig infrage zu stellen, verschiedene Perspektiven gleichberechtigt nebeneinander stehen zu lassen und stets offen zu bleiben für unerwartete und kreative Lösungen. Ich freue mich sehr darauf, meine Begeisterung für diesen aufregenden Ansatz an andere weiterzugeben.“

 

Als Schwerpunktleiter des neuen Ausbildungsganges wird Josua Handerer die systemische Therapie als vierte Approbationsausbildung an der PHB mit aufbauen.

 

Zur Person:

Josua Handerer hat Psychologie, Theologie und Germanistik in Eichstätt, Würzburg und Wien studiert. Er ist systemischer Berater und Therapeut (Helm Stierlin Institut Heidelberg) und psychologischer Psychotherapeut mit der Fachkunde Verhaltenstherapie, die er an der PHB absolviert hat. Neben verschiedenen Weiterbildungen, u.a. in klinischer Hypnose bei Gunther Schmidt und IRRT bei Mervyn Schmucker, verfügt er über eine Zulassung als Gruppentherapeut. Beruflich arbeitet er seit mehreren Jahren als Psychotherapeut an der Oberbergklinik Berlin-Brandenburg. Darüber hinaus bietet er ambulante Psychotherapien an und ist u.a. für die PHB als Dozent tätig.

 

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Qualität in der Psychotherapie: (Wie) kann man sie messen?

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind laut ihrer Berufsordnung dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht. Hierzu haben sie angemessene qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen. Doch herrscht keine Einigkeit darüber, wie solche Maßnahmen genau beschaffen sein sollen. In einer Veranstaltung der Psychotherapeutenkammer Berlin wird Prof. Dr. Frank Jacobi, Prorektor der PHB und Leiter der Approbationsausbildung in Verhaltenstherapie, gemeinsam mit Kollegen über Möglichkeiten, Chancen und Risiken von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Psychotherapie diskutieren.

 

Ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Psychotherapie ist seit langer Zeit ein Antrags- und Gutachterverfahren, bei dem sowohl die schriftlich ausgearbeitete Falldarstellung als auch die Therapieplanung erst genehmigt werden müssen, bevor die Therapie starten kann. Dieses Verfahren soll jedoch 2022 abgeschafft und durch neue Qualitätssicherungsmethoden ersetzt werden. Hierzu bestehen allerdings einige Zweifel innerhalb der Profession: Können Fragebogenwerte zum Ergebnis einer Psychotherapie die Individualität von Patientinnen und Patienten angemessen abbilden? Wie weit soll und darf die Kontrolle einzelner Behandler/innen gehen? Und wie können nicht nur patientenseitige, sondern auch therapeutenseitige Daten geschützt werden? Wäre nicht eine selbst durchgeführte interne Qualitätssicherung im freien, selbstständigen akademischen Heilberuf Psychotherapie angemessener als eine verordnete Kontrolle anhand vorgegebener Qualitätsindikatoren? Oder muss aus Gründen des Patientenschutzes unbedingt eine entsprechende externe Kontrolle durch die Kostenträger oder andere administrative Stellen gewährleistet werden?

 

Die Psychotherapeutenkammer Berlin veranstaltet zu diesen Fragen am 4. März 2020 eine Diskussionsrunde unter dem Titel „Qualität in der Psychotherapie – (Wie) kann man sie messen?“. In diesem Rahmen werden unter anderem Prof. Dr. Frank Jacobi (PHB) und Prof. Dr. Cord Benecke (Universität Kassel) über Möglichkeiten, Chancen und Risiken von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Psychotherapie referieren und diskutieren.

 

Veranstaltungsdetails:
Mittwoch, 4.3.20, 19:30
Ort: International Psychoanalytic University (IPU), Stromstrasse 2, 10555 Berlin

Dokumentation der Veranstaltung 

Approbationsordnung: PHB steht weiter für Verfahrensvielfalt

Nach der Verabschiedung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) durch den Bundesrat hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn mit Datum vom 4. März 2020 die Appobationsordnung mit den im Bundesrat beschlossenen Änderungen endgültig in Kraft gesetzt und am 12. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Wie sich schon im Vorfeld angekündigt hatte, ist in der nun verabschiedeten Approbationsordnung eine breite Verfahrensvielfalt in der universitären Ausbildung nicht in der vielfach geforderten Verbindlichkeit vorgesehen. So ist zwar vorgeschrieben, dass Prüfer*innen im Rahmen der Approbationsprüfung unterschiedliche Verfahren repräsentieren müssen. Im Studium selbst jedoch ist die Lehre durch ausgebildete Vertreter verschiedener psychotherapeutischer Verfahren nach wie vor nicht erforderlich.

 

In der Vergangenheit hatte dies zur Folge, dass andere Verfahren als die Verhaltenstherapie – so etwa psychodynamische Verfahren oder die systemische Therapie – in der universitären Lehre stark unterrepräsentiert waren.

 

Obwohl sich Vertreter fast aller psychotherapeutischen – auch verhaltenstherapeutischer – Verbände im Vorfeld für eine stärker verpflichtende Verfahrensvielfalt ausgesprochen hatten, stellt die Approbationsordnung hier keine Weichen für eine Änderung in der Hochschullandschaft. „Die PHB sieht sich einer gleichberechtigten Verfahrensvielfalt in der Lehre jedoch auch in Zukunft verpflichtet und wird auch im Rahmen des künftigen Psychotherapiestudiums alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren gleichberechtigt lehren“, so Kanzler Dr. Günter Koch, zu den Plänen an der PHB.

PHB erhält Anerkennung für Approbationsausbildung in Systemischer Therapie

Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) ist vor kurzem vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin als Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapeut/innen im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie anerkannt worden. Die Systemische Therapie wird damit ab Wintersemester 2020/2021 die vierte Verfahrensrichtung sein, in der an der PHB die Approbationsausbildung absolviert werden kann. 

 

Der Schwerpunkt der Systemischen Therapie wird auf den sozialen Kontext psychischer Störungen gesetzt. Es wird von der Grundannahme ausgegangen, dass für die Entstehung psychischer Störungen sowie deren Überwindung implizite Normen des Zusammenlebens eine entscheidende Rolle spielen. Wechselwirkungen zwischen intrapsychischen, biologisch-somatischen und interpersonellen Prozessen von Individuen und Gruppen werden als wesentliche Aspekte von Systemen betrachtet. Die Elemente dieser Systeme und ihre wechselseitigen Beziehungen sind in der Systemischen Therapie die Grundlage für die Diagnostik und die Therapie von psychischen Störungen.

 

„Wir sind sehr glücklich, die Systemische Therapie nun auch ganz offiziell und mit vollem Gewicht in unser universitäres Ausbildungsprogramm aufnehmen zu können“, so Prof. Dr. Siegfried Preiser, Rektor der Psychologischen Hochschule Berlin. „Mitglieder der PHB haben sich jahrelang intensiv für die wissenschaftliche Anerkennung der Systemischen Therapie eingesetzt. Darüber hinaus ist an unserer Universität ein Standardwerk der Systemischen Psychotherapiepraxis entstanden. Da ist es für uns selbstverständlich, die Systemische Therapie nach deren sozialrechtlichen Anerkennung schnellstmöglich und gleichwertig in unsere Therapieausbildung zu übernehmen.“

 

Ab Wintersemester 2020/21 wird die Systemische Therapie an der PHB als Approbationsausbildung angeboten werden. Interessenten und Interessentinnen können sich ab Januar 2020 bei der Studienberatung der PHB informieren und beraten lassen.

 

Ein webbasierter Infoabend zur Ausbildung findet statt am 11. August 2020 ab 18 Uhr. Interessent*innen können sich anmelden unter kontakt@phb.de.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Ausbildungsseite zur Systemischen Therapie.

 

Informationen zum Lehrbuch:

Systemische Therapie in der Praxis
Herausgegeben von Kirsten von Sydow und Ulrike Borst
Beltz-Verlag, 2018
ISBN: 978-3-621-28527-
gebunden 1063 Seiten

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Katrin Rentzsch zur Professorin für Differentielle Psychologie und Diagnostik berufen

Die Psychologische Hochschule Berlin heißt Prof. Dr. Katrin Rentzsch herzlich willkommen, die zum 1. Oktober den Ruf zur Professorin für Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie angenommen hat. Prof. Rentzsch verbindet in ihrer Forschung psychologische Diagnostik mit differentiellpsychologischen Fragestellungen, wobei sie einen Schwerpunkt auf Persönlichkeit im sozialen Kontext legt.

 

Prof. Katrin Rentzsch hat an der Technischen Universität Chemnitz und der University of Oklahoma, USA, Psychologie studiert und im Bereich Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik an der TU Chemnitz promoviert. Im Anschluss war sie als Akademische Rätin bzw. Oberrätin an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg tätig. Nach einem Forschungsaufenthalt an der Stanford University bei Prof. James Gross vertrat sie eine Professur für Psychologische Diagnostik, Urteilen und Entscheiden an der Georg-August-Universität Göttingen und habilitierte sich anschließend an der Universität Bamberg.

 

In ihrer Forschung ist es Prof. Rentzsch ein Anliegen, bei differentiellpsychologischen Fragestellungen den sozialen Kontext mit einzubeziehen, also alle Perspektiven der an einer sozialen Beziehung oder Interaktion beteiligten Personen diagnostisch zu erfassen. Während ihrer Promotion hat sie beispielsweise den Zusammenhang zwischen Persönlichkeitseigenschaften und Etikettierung leistungsstarker SchülerInnen in Schulklassen untersucht. In einer laufenden dyadischen Tagebuchstudie analysiert sie, inwieweit der Zusammenhang zwischen Persönlichkeit und Beziehungszufriedenheit in Paaren über die individuelle Wahrnehmung täglicher, gemeinsam erlebter Situationen vermittelt wird. In einem weiteren Projekt widmet sie sich dem Zusammenwirken von Persönlichkeit und emotionalen Prozessen in sozialen Interaktionen. Ihre Forschung zeichnet sich durch eine multimethodale Herangehensweise aus. So kommen neben Selbst- und Fremdbeschreibungsverfahren auch videobasierte Verhaltensbeobachtung und automatische Gesichtserkennungsmethoden zum Einsatz.

 

In ihrer Forschung und Lehre verfolgt Katrin Rentzsch zudem einen Open-Science Ansatz. So ist sie an internationalen Replikationsprojekten mit prä-registriertem Studienplan beteiligt, präregistriert eigene Studienpläne und stellt Studienmaterialen im Open-Science Framework bereit. Für ihre zukünftige Arbeit an der PHB möchte sie das Thema Open Science auch in der Lehre weiter etablieren.

 

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Psychotherapiegesetzreform – Kanzler Dr. Günter Koch: „PHB ist gut vorbereitet“

Dr. Günter Koch
Dr. Günter Koch

Nach langem Ringen im Vorfeld haben Bundestag und Bundesrat im September das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Das neue Gesetz sieht für die Zukunft ein fünfjähriges psychotherapeutisches Direktstudium vor, nach dessen Abschluss die Approbation erworben werden kann. Analog zur ärztlichen Ausbildung können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Approbation eine Weiterbildung in verschiedenen Verfahrensrichtungen absolvieren, mit der sie letztendlich die Kassenzulassung beantragen können. Für alle, die sich vor der Gesetzesänderung in Studium oder Ausbildung befinden, ist eine zwölfjährige Übergangsphase geplant, in der die Psychotherapieausbildung auch nach der alten Ordnung absolviert werden kann.

 

Das neue Gesetz wird zum 1. September 2020 in Kraft treten. Das Bachelorstudium an der PHB wird entsprechend ab dem Wintersemester 2020/21 so ausgerichtet sein, dass es den Vorgaben eines polyvalenten Bachelorstudiengangs nach dem neuen Psychotherapiegesetz entspricht, gleichzeitig aber auch für andere Vertiefungen im folgenden Masterstudium offenbleibt. Im Masterstudium wird für künftige Bachelorabsolventen des alten Systems weiter der bisherige Master in Psychologie (M.Sc.) angeboten werden. Gleichzeitig laufen die Planungen für die Einrichtung eines Klinischen Masterstudiengangs nach dem neuen Modell.

 

Für eine Umstellungen der Ausbildungsstudiengänge fehlen noch gültige Approbationsordnungen, die nicht vor 2021 erwartet werden. „Vor diesem Hintergrund“, so Dr. Günter Koch, Kanzler der Psychologischen Hochschule Berlin, „können wir im Moment unsererseits seriöserweise noch keine verbindlichen Aussagen zu den künftigen psychotherapeutischen Weiterbildungen treffen. Da die PHB mit ihren Approbationsstudiengängen aber schon seit Jahren akademisch fundierte Psychotherapieausbildungen anbietet, sind wir auf diese Reform so gut vorbereitet wie kaum eine andere Institution. Wie immer die Regelungen letztendlich auch aussehen werden – wir werden in der Lage sein, sie zeitnah und im Sinne unserer Studierenden umzusetzen.“

 

FAQ-Seite der PHB zur Psychotherapeutengesetzreform