Die Psychotherapeutengesetzreform
Im Herbst 2019 haben Bundestag und Bundesrat eine weitreichende Reform des Gesetzes zur Ausbildung von PsychotherapeutInnen (Psychotherapeutengesetz / PsychThG) beschlossen, die seit dem 1. September 2020 mit zwölfjähriger Übergangsfrist gültig ist. Mit der Reform wird die Ausbildung von Psychotherapeut/innen grundlegend umgestellt. So wird es künftig nötig sein, ein Studium mit psychotherapeutischer Ausrichtung zu absolvieren, um später als Psychotherapeut/in zu arbeiten. Die bisherige postgraduale psychotherapeutische Ausbildung wird in eine verfahrensspezifische Weiterbildung zum/r Fachpsychotherapeut/in umgewandelt.
Was bedeutet das alles für aktuelle und künftige Studierende? Welche Änderungen wird es im Studiengangsmodell der PHB geben? Auf dieser Seite haben wir wichtige Fragen und Antworten zur Reform (Stand: Dezember 2022) für Sie zusammengestellt.
Bei Fragen zum entsprechenden Studienangebot der PHB können sich Interessierte gern an unser Team der Studienberatung wenden, das unter studienberatung@phb.de erreichbar ist.
Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes wird seit dem 1. September 2020 die Ausbildung von Psychotherapeut/innen grundlegend umgestellt. Wer künftig eine Tätigkeit als Psychotherapeut/in im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung anstrebt, muss nach dem neuen Ausbildungsmodell zunächst ein psychotherapeutisch ausgerichtetes Studium absolvieren und im Anschluss an die Approbationsprüfung eine verfahrensspezifische Weiterbildung durchlaufen. Anstelle der bisherigen Berufsbezeichnungen („Psychologische/r Psychotherapeut/in“ sowie „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in“) wird die einheitliche Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“ eingeführt werden.
Studierende, die eine psychotherapeutische Tätigkeit anstreben, haben nach dem neuen System im Bachelorstudium noch die Möglichkeit, einen polyvalenten Studiengang zu wählen, der die Option für unterschiedliche Schwerpunktsetzungen offen lässt. Ein solcher polyvalenter Bachelorstudiengang wird seit dem Wintersemester 2020/21 auch an der PHB angeboten. Studierende müssen sich jedoch auch im Rahmen dieses polyvalenten Studiengangs für einen klinischen Profilbereich entscheiden, wenn sie sich eine psychotherapeutische Ausbildung offen halten wollen.
Im Masterstudium muss dann eine definitivere Entscheidung für eine psychotherapeutische Ausrichtung oder eine andere psychologische Schwerpunktsetzung (z.B. Arbeits- und Gesundheitspsychologie) getroffen werden. Die gesetzlichen Vorgaben für ein Masterstudium, das den Zugang zur Approbationsprüfung ermöglicht, sind so stark auf den klinischen Kontext ausgerichtet, dass hier im Unterschied zum Bachelorstudium keine Polyvalenz mehr möglich ist.
An der PHB haben Studierende entsprechend ab dem Wintersemester 2022/23 die Wahl zwischen dem M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie, der auf die reformierte Approbationsprüfung vorbereitet, und dem neuen M.Sc. Psychologie: Gesundheit in Arbeit und Gesellschaft, der verschiedene Schwerpunktsetzungen ermöglicht und zudem auch für die Approbationsausbildungen im bisherigen System qualifiziert.
Die Approbationsprüfung wird im reformierten Ausbildungsmodell im Anschluss an das erfolgreich absolvierte Masterstudium erfolgen. Mit der Approbation wird auch die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“ erworben.
Wer als niedergelassene/r Psychotherapeut/in im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung arbeiten will, muss im Anschluss an die Approbation eine weiterführende verfahrensspezifische Qualifizierung absolvieren. Die bisherigen psychotherapeutischen Ausbildungen werden dabei künftig in fünfjährige Weiterbildungen umgewandelt werden. Das neue Gesetz sieht in diesem Zusammenhang eine geregelte Vergütung der künftigen PiWs (Psychotherapeut/innen in Weiterbildung) während der Praxistätigkeiten vor. Als Nachteilsausgleich wird dies auch für aktuell in Ausbildung befindliche Psychotherapeut/innen (PiAs) angewendet werden.
Die Psychotherapeutenkammern haben inzwischen die grundlegenden Weiterbildungsordnungen verabschiedet: im April 2021 wurde durch die Bundespsychotherapeutenkammer die Musterweiterbildungsordnung beschlossen – das Land Berlin hat die länderspezifische Weiterbildungsordnung im November 2022 verabschiedet. Derzeit (Stand 12/2022) sind jedoch entscheidende Aspekte noch ungeklärt – so etwa die Anpassung des Heilberufekammergesetzes, die Durchführung der neuen Approbationsprüfungen, die Einrichtung von Weiterbildungsstätten sowie die Finanzierung von stationären und ambulanten Stellen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW). Die konkreten Bedingungen für zukünftige PiW stehen daher noch nicht fest.
Für alle, die ihr einschlägiges Psychologiestudium vor dem 1. September 2020 begonnen haben, gilt, dass sie eine Approbationsausbildung nach bisherigen System innerhalb einer zwölfjährigen Übergangsphase regulär noch beginnen können und sie bis zum 1. September 2032 bzw. in Härtefällen bis zum 1. September 2035 beenden dürfen. Die so erworbenen Abschlüsse sind gleichwertig zu denen des neuen Ausbildungssystems.
Wer künftig nach dem neuen System eine berufliche Tätigkeit als Psychotherapeut/in anstrebt, muss folgende Ausbildungsschritte absolvieren:
- Ein dreijähriges Bachelorstudium in einem polyvalenten Studiengang mit Wahl eines klinischen Schwerpunkts oder in einem Studiengang mit rein psychotherapeutischer Ausrichtung
- Ein zweijähriges Masterstudium mit psychotherapeutischer Ausrichtung
- Die Approbationsprüfung in Anschluss an das Masterstudium
- Eine voraussichtlich fünfjährige verfahrensspezifische Weiterbildung zum/r Fachpsychotherapeut/in
Alle Studierenden, die an der PHB ein Bachelor- oder Masterstudium in Psychologie begonnen haben, können dieses Studium nach dem alten Muster abschließen.
Seit dem Wintersemester 2020/21 ist das Bachelorstudium an der PHB außerdem so ausgerichtet, dass es den Vorgaben eines polyvalenten Bachelorstudiengangs nach dem neuen Psychotherapiegesetz entspricht, gleichzeitig aber auch für andere Vertiefungen im folgenden Masterstudium offenbleibt.
Darüber hinaus bietet die PHB seit dem Wintersemester 2021/22 als eine der ersten Universitäten einen Studiengang mit psychotherapeutischer Ausrichtung an (M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie), der den Vorgaben des reformierten Psychotherapeutengesetzes entspricht. Dieser Studiengang richtet sich an Studierende, die eine berufliche Tätigkeit als Psychotherapeut/in anstreben und das Masterstudium vor allem für die Vorbereitung auf diesen Berufswunsch nutzen wollen. Mit dem Abschluss haben Absolvent/innen die Möglichkeit, sowohl eine Approbationsausbildung im bisherigen Ausbildungssystem zu absolvieren, als auch den Weg über die reformiere Approbationsprüfung und eine anschließende fachspezifische Weiterbildung zu gehen. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein Bachelorabschluss, der den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes entspricht und einen Profilbereich Psychotherapie umfasst.
Mit dem Wintersemester 2022/23 hat darüber hinaus ein neuer Masterstudiengang mit gesundheits- und arbeitspsychologischem Schwerpunkt (M.Sc. Psychologie: Gesundheit in Arbeit und Gesellschaft) an der PHB gestartet, der eine Spezialisierung auf verschiedene psychologische Anwendungsbereiche ermöglicht. Studierenden, die ihr einschlägiges universitäres Psychologiestudium vor dem 01. September 2020 begonnen haben, ermöglicht der Studiengang bei Wahl des klinischen Schwerpunkts außerdem den Zugang zu einer psychotherapeutischen Approbationsausbildung nach bisherigem Rechtssystem.
Entsprechend den Vorgaben der reformierten Approbationsordnung müssen sich Studierende schon im Bachelorstudium entscheiden, ob Sie sich den Weg zur Ausbildung als Psychotherapeut/in offen lassen wollen. In diesem Fall müssen sie im Bachelorstudium entsprechende Schwerpunkte („Profilbereich Psychotherapie“) wählen.
Vor Beginn des Masterstudiums muss dann auch auf Ebene der Studiengangswahl eine entsprechende Entscheidung getroffen werden. Für eine spätere psychotherapeutische Weiterbildung müssen Studierende ein Masterstudium mit entsprechender Ausrichtung belegen. Da auch dieses Studium ein Psychologiestudium darstellen wird, stehen Absolventen und Absolventinnen mit dem entsprechenden Abschluss natürlich auch Berufswege in anderen psychologischen Anwendungsfeldern offen. Die PHB bietet ab dem Wintersemester 2021/22 entsprechend einen M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie an.
Das bisherige Modell einer psychotherapeutischen Ausbildung im Anschluss an ein psychologisches, pädagogisches oder sozialpädagogisches Studium wird strukturell umgestellt. Im neuen System erfolgt die Approbationsprüfung in Anschluss an ein erfolgreich absolviertes Bachelor- und Masterstudium mit psychotherapeutischer bzw. klinischer Ausrichtung. Absolventen und Absolventinnen können damit künftig schon nach dem Masterstudium die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ führen.
Für eine Kassenzulassung wird allerdings auch künftig eine Weiterqualifizierung in einem der vier anerkannten Psychotherapieverfahren nötig sein. Diese werden jedoch nicht mehr den Charakter von Ausbildungen haben, sondern als Weiterbildungen analog zu den medizinischen Facharztweiterbildungen angeboten werden.
Im Februar 2020 wurde die grundlegende Approbationsordnung durch das Gesundheitsministerium verabschiedet – die Verabschiedung der Musterweiterbildungsordnung durch die Bundespsychotherapeutenkammer folgte im April 2021. Die länderspezifische Weiterbildungsordnung für Berlin wurde im November 2022 verabschiedet und wird voraussichtlich 2023 umgesetzt werden.
Derzeit (Stand 12/2022) sind in diesem Zusammenhang allerdings entscheidende Aspekte noch ungeklärt – so etwa die Anpassung des Heilberufekammergesetzes, die Durchführung der Approbationsprüfungen, die Einrichtung von Weiterbildungsstätten sowie die Finanzierung der stationären und ambulanten Stellen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW). Die konkreten Bedingungen für zukünftige PiWs stehen daher noch nicht fest. Wir informieren an dieser Stelle sukzessive über weitere Konkretisierungen.
Studierende und PiAs, die vor dem 01. September 2020 ein einschlägiges universitäres Psychologiestudium bzw. ihre Ausbildung im bisherigen System begonnen haben, haben bis 2032 (in Härtefällen bis 2035) Zeit, eine Approbationsausbildung nach den bisherigen Regelungen zu absolvieren. Der M.Sc. Psychologie: Gesundheit in Arbeit und Gesellschaft, der im Wintersemester 2022/23 an der PHB starten wird, wird Studierenden diesen Weg ermöglichen.
Psychologinnen und Psychologen mit einschlägigem Abschluss im bisherigen System (Diplom oder M.Sc.) können (nur) noch mit der bisherigen Ausbildung eine psychotherapeutische Approbation und Fachkunde erlangen. Wie lange die herkömmliche Psychotherapieausbildung an der PHB (parallel zur zukünftigen Weiterbildung( angeboten wird, wird neben den Übergangsfristen auch von der entsprechenden Nachfrage abhängen.
Für Psychotherapeut/innen in Ausbildung ändert sich nur insofern etwas, als der Gesetzgeber auch für sie als Nachteilsausgleich eine Änderung in der Vergütung während der stationären Praxistätigkeit (PT I) vorgesehen hat. Hier ist eine Vergütung in Höhe von mindestens 1.000 Euro monatlich vorgesehen.
Für Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2020/21 schon im Bachelorstudium befunden haben, gibt es Möglichkeiten für einen Quereinstieg in das neue Ausbildungssystem – es ist aber auch möglich, im Rahmen der zwölfjährigen Übergangsfrist den Ausbildungsweg zur/m Psychologischen PsychotherapeutIn im bisherigen Ausbildungssystem zu absolvieren. Der M.Sc. Psychologie: Gesundheit in Arbeit und Gesellschaft bietet hierfür die nötige Qualifikation.
Studierende, die ihr Masterstudium schon begonnen haben und den Beruf des Psychotherapeuten anstreben, haben bis 2032 (in Härtefällen bis 2035) Zeit, die Approbationsausbildung nach dem bisherigen Ausbildungssystem zu absolvieren. Ein Wechsel in das neue Ausbildungssystem wird hier nur in wenigen Fällen empfehlenswert sein.
Studierende, die eine berufliche Tätigkeit in einem der anderen Anwendungsfelder der Psychologie – wie z.B. Gesundheits- oder Arbeitspsychologie – anstreben, werden künftig vermutlich noch stärker als früher die Möglichkeit haben, sich im Masterstudium entsprechend ihren Wünschen und Interessen zu spezialisieren.
An der PHB gibt es seit Wintersemester 2022/23 die Möglichkeit, ein Masterstudium der Psychologie mit gesundheits- und arbeitspsychologischem Schwerpunkt (M.Sc. Psychologie: Gesundheit in Arbeit und Gesellschaft) zu studieren.
Sobald die notwendigen Voraussetzungen bestehen, wird die PHB einen Antrag auf Akkreditierung als Weiterbildungsstätte bei der Psychotherapeutenkammer Berlin stellen und die neuen psychotherapeutischen Weiterbildungen anbieten.
Diese werden künftigen PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PTW) ermöglichen, die praktischen Teile der Weiterbildung in den Ambulanzen der PHB zu absolvieren. Auch die Theorievermittlung, Supervision und Selbsterfahrung werden in diesem Rahmen angeboten werden. Über die konkreten Modalitäten informieren wir, wenn die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen geklärt bzw. gegeben sind.
Hiervon unbenommen werden die bewährten herkömmlichen Approbationsausbildungen in Systemischer Therapie, Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und Verhaltenstherapie im Rahmen der Übergangsregelungen an der PHB weitergeführt, solange Bedarf besteht.