Psychotherapiegesetzreform – Kanzler Dr. Günter Koch: „PHB ist gut vorbereitet“

Dr. Günter Koch
Dr. Günter Koch

Nach langem Ringen im Vorfeld haben Bundestag und Bundesrat im September das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Das neue Gesetz sieht für die Zukunft ein fünfjähriges psychotherapeutisches Direktstudium vor, nach dessen Abschluss die Approbation erworben werden kann. Analog zur ärztlichen Ausbildung können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Approbation eine Weiterbildung in verschiedenen Verfahrensrichtungen absolvieren, mit der sie letztendlich die Kassenzulassung beantragen können. Für alle, die sich vor der Gesetzesänderung in Studium oder Ausbildung befinden, ist eine zwölfjährige Übergangsphase geplant, in der die Psychotherapieausbildung auch nach der alten Ordnung absolviert werden kann.

 

Das neue Gesetz wird zum 1. September 2020 in Kraft treten. Das Bachelorstudium an der PHB wird entsprechend ab dem Wintersemester 2020/21 so ausgerichtet sein, dass es den Vorgaben eines polyvalenten Bachelorstudiengangs nach dem neuen Psychotherapiegesetz entspricht, gleichzeitig aber auch für andere Vertiefungen im folgenden Masterstudium offenbleibt. Im Masterstudium wird für künftige Bachelorabsolventen des alten Systems weiter der bisherige Master in Psychologie (M.Sc.) angeboten werden. Gleichzeitig laufen die Planungen für die Einrichtung eines Klinischen Masterstudiengangs nach dem neuen Modell.

 

Für eine Umstellungen der Ausbildungsstudiengänge fehlen noch gültige Approbationsordnungen, die nicht vor 2021 erwartet werden. „Vor diesem Hintergrund“, so Dr. Günter Koch, Kanzler der Psychologischen Hochschule Berlin, „können wir im Moment unsererseits seriöserweise noch keine verbindlichen Aussagen zu den künftigen psychotherapeutischen Weiterbildungen treffen. Da die PHB mit ihren Approbationsstudiengängen aber schon seit Jahren akademisch fundierte Psychotherapieausbildungen anbietet, sind wir auf diese Reform so gut vorbereitet wie kaum eine andere Institution. Wie immer die Regelungen letztendlich auch aussehen werden – wir werden in der Lage sein, sie zeitnah und im Sinne unserer Studierenden umzusetzen.“

 

FAQ-Seite der PHB zur Psychotherapeutengesetzreform