Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind laut ihrer Berufsordnung dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht. Hierzu haben sie angemessene qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen. Doch herrscht keine Einigkeit darüber, wie solche Maßnahmen genau beschaffen sein sollen. In einer Veranstaltung der Psychotherapeutenkammer Berlin wird Prof. Dr. Frank Jacobi, Prorektor der PHB und Leiter der Approbationsausbildung in Verhaltenstherapie, gemeinsam mit Kollegen über Möglichkeiten, Chancen und Risiken von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Psychotherapie diskutieren.
Ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Psychotherapie ist seit langer Zeit ein Antrags- und Gutachterverfahren, bei dem sowohl die schriftlich ausgearbeitete Falldarstellung als auch die Therapieplanung erst genehmigt werden müssen, bevor die Therapie starten kann. Dieses Verfahren soll jedoch 2022 abgeschafft und durch neue Qualitätssicherungsmethoden ersetzt werden. Hierzu bestehen allerdings einige Zweifel innerhalb der Profession: Können Fragebogenwerte zum Ergebnis einer Psychotherapie die Individualität von Patientinnen und Patienten angemessen abbilden? Wie weit soll und darf die Kontrolle einzelner Behandler/innen gehen? Und wie können nicht nur patientenseitige, sondern auch therapeutenseitige Daten geschützt werden? Wäre nicht eine selbst durchgeführte interne Qualitätssicherung im freien, selbstständigen akademischen Heilberuf Psychotherapie angemessener als eine verordnete Kontrolle anhand vorgegebener Qualitätsindikatoren? Oder muss aus Gründen des Patientenschutzes unbedingt eine entsprechende externe Kontrolle durch die Kostenträger oder andere administrative Stellen gewährleistet werden?
Die Psychotherapeutenkammer Berlin veranstaltet zu diesen Fragen am 4. März 2020 eine Diskussionsrunde unter dem Titel „Qualität in der Psychotherapie – (Wie) kann man sie messen?“. In diesem Rahmen werden unter anderem Prof. Dr. Frank Jacobi (PHB) und Prof. Dr. Cord Benecke (Universität Kassel) über Möglichkeiten, Chancen und Risiken von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Psychotherapie referieren und diskutieren.
Veranstaltungsdetails:
Mittwoch, 4.3.20, 19:30
Ort: International Psychoanalytic University (IPU), Stromstrasse 2, 10555 Berlin
Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) ist vor kurzem vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin als Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapeut/innen im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie anerkannt worden. Die Systemische Therapie wird damit ab Wintersemester 2020/2021 die vierte Verfahrensrichtung sein, in der an der PHB die Approbationsausbildung absolviert werden kann.
Im Januar 2020 startet an der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) die Fortbildungsreihe „Der frühe Tanz – Psychotherapie für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren und ihre Bezugspersonen“. Die psychodynamisch orientierte Fortbildung richtet sich an approbierte PsychotherapeutInnen sowie an PsychotherapeutInnen in Ausbildung, die erste Behandlungserfahrungen gesammelt haben.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine Sachbeihilfe in Höhe von knapp 200.000€ für das Forschungsprojekt „Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren“ an der PHB bewilligt. Es handelt sich um ein gemeinsames Forschungsprojekt des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (Prof. Dr. Thomas Bliesener), der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht (Prof. Dr. Karsten Altenhain) und der Psychologischen Hochschule Berlin, Professur für Rechtspsychologie (Prof. Dr. Renate Volbert).
Der Fachbereich Rechtspsychologie an der PHB führt Forschungsprojekte im Bereich Aussagepsychologie sowie im Bereich Familienrechtspsychologie durch. Er wird geleitet von Prof. Renate Volbert, einer der deutschlandweit führenden Expertinnen in den Bereichen der forensischen Begutachtung und Aussagepsychologie.












sie lehrt nun schon einige Monate an der PHB – seit ihrer Antrittsvorlesung ist Prof. Jelena Zumbach nun aber auch offiziell Inhaberin der deutschlandweit einzigen Professur für Familienrechtspsychologie. In ihrer Vorlesung präsentierte Prof. Zumbach Einblicke in die Forschung zur Entstehung und Bedeutung kindlicher Willenshaltungen – ein Thema, zu dem empirisch-psychologische Erkenntnisse bisher kaum vorliegen.