Die Ausbildung hat zum Ziel, die AusbildungsteilnehmerInnen zur systemisch-therapeutischen Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungen sowie chronischer Partnerschafts- und Ehekonflikte zu befähigen. Dabei steht an der PHB neben der Vermittlung der theoretischen Grundlagen sowie der daraus abgeleiteten Techniken und Methoden vor allem auch die Ausbildung und Entwicklung einer systemischen Grundhaltung im Vordergrund.

Darüber hinaus wird an der PHB besonderer Wert auf verfahrensübergreifendes Wissen und methodenübergreifende Kompetenzen gelegt. Die Ausbildung ist entsprechend im Grundausbildungsteil methodenübergreifend und in der Vertiefungsphase methodenspezifisch ausgerichtet. Die Ausbildung ist insgesamt auf eine Dauer von sechs Semestern angelegt.

Informationen zum Ausbildungsverlauf können auch dem Curriculum entnommen werden.

 

Theorieteil der Ausbildung

Der methodenspezifische theoretische Teil der Ausbildung hat an der PHB folgenden Ablauf:

1. Ausbildungsabschnitt

  • Einführung in die theoretischen Grundlagen systemischer Therapie
  • Ausbildung von anwendungsbezogenen diagnostischen und therapeutischen Basisfertigkeiten in Systemischer Therapie
  • Einführung in die für die Praktische Tätigkeit relevantesten Störungsbilder

Dieser Ausbildungsabschnitt soll die Voraussetzungen für die Durchführung einfacher Psychotherapien unter Anwendung von Basisfertigkeiten aus dem methodenspezifischen Handlungsrepertoire gewährleisten. Die hier genannten Ausbildungsteile werden bis zur Zwischenprüfung abgeschlossen und in der Zwischenprüfung geprüft.

2. Ausbildungsabschnitt

  • Störungsspezifische Differenzierung
  • Methodenspezifische Differenzierung

Dieser Ausbildungsabschnitt soll die Voraussetzungen für die eigenverantwortliche Durchführung von systemischen Psychotherapien bei Patienten aus unterschiedlichen Indikationsbereichen und unter Ausnutzung unterschiedlicher Settings schaffen. Bei jeder spezifischen Störung sollen folgende Aspekte behandelt werden: Beschreibung und Klassifizierung nach ICD-10-GM bzw. DSM-IV (bzw. DSM-5), Differentialdiagnostik, Konzepte zur Genese und Dynamik, Indikation und Prognose, Erfahrungen und Konzepte der Behandlung.

 

Praxisausbildung

  • PT I: 1200 Stunden Klinisch-Psychiatrisches Praktikum in den ersten beiden Semestern der Ausbildung
  • PT II: 600 Stunden Praktische Tätigkeit in einer Einrichtung der psychosomatischen oder psychotherapeutischen Versorgung während des dritten Semesters der Ausbildung. Absolvierung der PT II in der hauseigenen Psychotherapeutischen Ambulanz ist möglich.
  • Psychotherapeutische Behandlungen (600-800 Stunden) in der hauseigenen Psychotherapeutischen Ambulanz

Praktische Tätigkeit
Während der Ausbildungszeit sind 1.800 Stunden praktische Tätigkeit zu absolvieren. Diese praktische Tätigkeit teilt sich auf in 1.200 Stunden in einer klinisch-psychiatrischen Einrich­tung und 600 Stunden in einer Einrichtung der psychosomatischen oder psychotherapeuti­schen Versorgung. Sie findet in kooperierenden Kliniken oder Praxis­einrichtungen statt. Die Psychologische Hochschule Berlin hat dazu ein Netz von Kooperationspartnern in Berlin und Brandenburg wie auch in anderen Regionen Deutschlands. Psychotherapeuten in Ausbildung sind in den Praxiseinrichtungen unter An­leitung tätig und können klinische Erfahrungen sammeln. Einige Praxiseinrichtungen haben begonnen, ein bescheidenes Entgelt für diese Tätigkeit zu zahlen. Die PHB empfiehlt diese 1.800 Stunden in der ersten Hälfte der Ausbildung durchzuführen.

Praktische Ausbildung
Zur Ausbildung gehören 600-800 Behandlungsstunden, die die Studierenden unter Supervision durchführen. Die psychotherapeutischen Behandlungen finden in der Ambulanz der PHB am Köllnischen Park statt. Dort stehen im Augenblick 34 Behandlungsräume und ca. 1.600 Behandlungsplätze zur Verfügung. Die Ambulanz wird gemeinsam mit der Berliner Akademie für Psychotherapie (BAP) genutzt und ist eine der größten psychotherapeutischen Einrichtungen Deutschlands. Die Behandlungen finden unter Supervision statt (eine Supervisionsstunde pro vier Therapiesitzungen). Die von den Krankenkassen gezahlten Honorare werden nach Abzug einer Betriebs- und Verwaltungskostenpauschale voll an die Ausbildungsteilnehmer weitergegeben.

Supervision (150 Stunden)
In der Supervision stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt: Planung, Durchführung und Reflexion systemischer Therapien unter Berücksichtigung der institutionellen Rahmenbedingungen, Lernen der Steuerung des therapeutischen Prozesses, Analyse der eigenen Betroffenheit und Selbsterfahrung in der Therapie, Analyse der Therapeut-Patient-Beziehung und der therapeutischen Interaktion. In der Supervision werden üblicherweise Dokumentationen der Therapien (z.B. Video/Audio-Aufzeichnungen, Verlaufsfragebögen) einbezogen.

Lehrtherapie/Selbsterfahrung (20 Stunden Einzel- / 100 Stunden Gruppenselbsterfahrung)
Die Teilnahme an einer systemischen Selbsterfahrung (insgesamt 20 Stunden Einzelselbsterfahrung) bildet an der PHB einen wichtigen und besonderen Baustein der Ausbildung und beginnt bereits im ersten Semester.