Eine Bewerbung für den M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie setzt einen universitären Bachelor-Abschluss in Psychologie voraus, der den Vorgaben des reformierten Psychotherapeutengesetzes entspricht und einen absolvierten Profilbereich in Psychotherapie umfasst (siehe auch: Zulassungsvoraussetzungen).

Das Auswahlverfahren zur Vergabe der Studienplätze richtet sich an der PHB nicht nach einem allgemeinen NC. Neben der Abschlussnote des Bachelorzeugnisses werden BewerberInnen in einem Bewerbungsgespräch vor allem auch nach persönlicher Eignung ausgewählt. Diese bezieht kognitive, soziale und kommunikative Kompetenzen, persönliche Stabilität, fachbezogene Motivation und wissenschaftliche Orientierung mit ein.

Das Masterstudium an der PHB startet regulär im Wintersemester, das am 1. Oktober eines jeden Jahres beginnt. Bewerbungen können jederzeit für den als nächstes startenden Jahrgang eingereicht werden. Vorbehaltlich freier Studienplätze werden Bewerbungen bis zum 01. Oktober entgegengenommen.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte entweder per E-Mail in einer PDF zusammengefasst an studienplatz@phb.de

oder postalisch an:

Psychologische Hochschule Berlin (PHB)
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin

Bitte nennen Sie dabei im Betreff den Studiengang, für den Sie sich bewerben.

 

Bewerbungsunterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Ihr Bachelorzeugnis im Fach Psychologie (beglaubigte Kopie) oder alternativ das aktuelle Transcript of Records mit Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote und der Bestätigung, dass der Studienabschluss bei ordnungsgemäßem Studienverlauf erreicht wird. Wichtig für die Zulassung im M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie ist außerdem eine Bescheinigung der für Gesundheit zuständigen Landesstelle, dass der Bachelorabschluss den berufsrechtlichen Voraussetzungen des Psychotherapeutengesetzes (§ 9 Abs, 4 Satz 2) entspricht. Diese Bescheinigung ist in der Regel im Bachelorzeugnis vermerkt.
  • Ihre Entscheidung für den Masterstudiengang sollte auf einer gut reflektierten Basis erfolgen. Begründen Sie deshalb bitte in einem Motivationsschreiben, warum Sie an der PHB Ihren Masterabschluss im Fach Psychologie machen möchten.
  • Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung eine formlose, schriftliche Erklärung darüber bei, dass Sie sich im Falle des Abschlusses eines Studienvertrages an der PHB mit der Zahlung der monatlichen Studiengebühren einverstanden erklären.
  • Ausländische Studieninteressierte können sich für den Studiengang bewerben, sofern sie deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau nachweisen können.

Hinweise zu Ihrer Bewerbung
Bitte beachten Sie, dass für das Bewerbungsgespräch eine Gebühr von 30 Euro anfällt. Wenn Sie als Studierende oder Studierender angenommen werden, erhalten Sie zeitnah Ihren Vertrag. Von diesem können Sie binnen einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zurücktreten. Danach ist eine Kündigung semesterweise möglich.

Wenn Sie sich per Mail bewerben, reichen Sie bitte die beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse zum Bewerbungsgespräch nach.

 

Zulassungsvoraussetzungen:

Das Studium im M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie kann aufnehmen, wer einen universitären Bachelor-Abschluss in Psychologie nachweisen kann, der den Vorgaben des reformierten Psychotherapeutengesetzes (§ 9 Abs, 4 Satz 2) entspricht und einen absolvierten Profilbereich in Psychotherapie umfasst.

Die Einhaltung der Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes durch einen Bachelorabschluss wird von der jeweiligen für Gesundheit zuständigen Stelle des Bundeslandes festgestellt. Sie ist explizit auf der Bachelorurkunde bescheinigt, kann aber auch separat durch die nach Landesrecht zuständige Stelle eingefordert werden.

Bachelor-AbsolventInnen mit einem anderen Bachelor-Abschluss in Psychologie (z.B. Wirtschafts- oder Gesundheitspsychologie) können sich an der PHB für den M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie bewerben. Dies gilt auch für BachelorabsolventInnen mit ausländischen Abschlüssen, sofern sie deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau nachweisen können. Die Äquivalenz des ausländischen Bachelorzeugnisses sollte über die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen nachgewiesen werden.

Studierende mit einem einschlägigen universitären Bachelorabschluss haben mit diesem Studiengang die Möglichkeit, sich für eine Approbationsausbildung im bisherigen Ausbildungssystem zu qualifizieren, die noch bis zum Jahr 2032 – in Härtefällen bis 2035 – absolviert werden kann. Voraussetzung ist, dass das Bachelorstudium vor dem 1. September 2020 begonnen wurde.

FAQ zur Psychotherapeutengesetzreform

 

Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen

Studienorts- und Studiengangswechsel können mit der Bewerbung die Anerkennung von bisher erbrachten Studienleistungen beantragt werden. Dazu sollte mit den Bewerbungsunterlagen auch das Transcript of Records, eine Liste der für die Anerkennung beantragten Veranstaltungen sowie Modul- bzw. Veranstaltungsbeschreibungen eingereicht werden.

Studierende mit entsprechenden Vorleistungen haben auch die Möglichkeit, in einem höheren Fachsemester in das Masterstudium an der PHB einzusteigen. Bewerbungen für einen Hochschulwechsel ins Wintersemester können bis zum 01. Oktober eingereicht werden, für das Sommersemester gilt der 15. Februar als Bewerbungsfrist.

Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung eines Antrags auf Anerkennung von Studienvorleistungen fällt einmalig eine Gebühr von 100,- € an. Diese wird im Falle der Studienplatzannahme mit den monatlichen Studiengebühren verrechnet. Informationen zum Hochschulwechsel erhalten Sie bei unserem Studienberatungsteam unter studienberatung@phb.de.