Die PHB heißt Prof. Dr. Patrick Mussel als Professor für Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie willkommen!

Die Psychologische Hochschule Berlin heißt Prof. Dr. Patrick Mussel herzlich willkommen, der zum 1. Oktober 2024 die Berufung zum Professor des Arbeitsbereichs Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie angenommen hat. Prof. Mussels Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich von Struktur, Erfassung und neuronalen Korrelaten der Persönlichkeit, zu denen er auch an der PHB lehren und forschen wird. 

 

Prof. Patrick Mussel war im Anschluss an sein Psychologiestudium in Trier zunächst als Leiter des Bereichs Forschung und Entwicklung der Managementberatung S & F Personalpsychologie tätig. Berufsbegleitend promovierte er bei Prof. Dr. Heinz Schuler in Hohenheim zu strukturierten Einstellungsinterviews, seine Arbeit wurde mit summa cum laude bewertet.

 

Während seiner post-doc-Zeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg forschte Professor Mussel zu interindividuellen Unterschieden im Kontext der Neuroökonomie. Besonderes Interesse hatte er dabei am Konstrukt Gier: Wo kommt es her, wie können wir es messen, wie beeinflusst es unser Entscheidungsverhalten, wie entwickelt es sich über die Zeit, und was könnten neuronale Korrelate von Gier sein?

 

Anschließend ging Professor Mussel an die Freie Universität Berlin, zunächst als Gastprofessor, anschließend berufen als W2-Professor auf Zeit. Einer seiner Forschungsschwerpunkte betraf hier die Struktur von Glaubenssätzen, die repräsentieren, was Menschen über sich, andere und die Welt denken. Bei der Untersuchung von Glaubenssätzen setzte er auch Methoden aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz ein, insbesondere des Natural Language Processings, die es erlaubten, semantische Aspekte von Glaubenssätzen zu analysieren und diese den empirisch ermittelten Überzeugungen gegenüberzustellen.

Nach der Förderung ist vor dem Antrag: Verein der Freunde und Förderer der PHB nimmt wieder Förderanträge entgegen!

Der Verein der Freunde und Förderer engagiert sich ideell, inhaltlich und finanziell für die Entwicklung der PHB, ihrer Nachwuchswissenschaftler*innen und -psychotherapeut*innen. Wann immer Studierende der PHB besondere Aufwendungen haben, die ihrer akademisch-beruflichen Weiterentwicklung dienen, z.B. durch die Teilnahme an Kongressen, Tagungen oder Workshops können sie zur finanziellen Unterstützung einen Förderantrag an den Förderverein der PHB stellen.

 

Ab sofort und bis zum 31.03. (danach erst wieder zum 30.09.) können Förderanträge eingereicht werden! Eingehende Anträge werden bis dahin gesammelt und nach Ablauf der Frist erfolgt schnellstmöglich eine  Rückmeldung durch den Vorstand des Fördervereins.

 

Davon unberührt ist die Bewerbungsfrist für das Deutschlandstipendium, das der Förderverein mit 50 Prozent bezuschusst. Bewerbungen für das Deutschlandstipendium sind weiterhin bis zum 31.07. eines Jahres möglich.

 

Der Verein zur Förderung der Psychologischen Hochschule Berlin e.V. verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Er unterstützt die Psychologische Hochschule Berlin seit ihrer Gründung 2010.

„Wir bedauern diese Entscheidung sehr“: Nach Schiedsspruch zur Finanzierung der Weiterbildungen bereitet PHB nun Klage vor

Erneute Enttäuschung im Ringen um eine angemessene Finanzierung der neuen Weiterbildungen: im abschließenden Verhandlungstermin hat die von der PHB angerufene Schiedstelle am 11. September entschieden, dass die Krankenkassen die Leistungen der Weiterbildungsambulanz nur nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergüten muss. Der Antrag der PHB auf eine höhere Vergütung zur Deckung der Weiterbildungskosten wurde abgelehnt.

 

In einer Stellungsnahme der Rechtsanwälte der PHB heißt es: „Da die Verhandlungen zwischen der PHB und den gesetzlichen Krankenkassen im letzten Jahr gescheitert waren, hatte die PHB einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung durch die Schiedsstelle gestellt. Nach dem nun ergangenen Schiedsspruch sind die Krankenkassen lediglich verpflichtet, die Leistungen der Weiterbildungsambulanz der PHB entsprechend dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu vergüten. Unser Antrag auf eine höhere Vergütung zur Deckung der Weiterbildungskosten wurde abgelehnt. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da eine angemessene Entlohnung der Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie eine qualitativ gute und den Anforderungen der Weiterbildungsordung der Psychotherapeutenkammer Berlin entsprechende Weiterbildung zu diesen Bedingungen nicht angeboten werden kann.“

 

Weiteres Vorgehen: PHB bereitet sich auf Klage vor

 

Was das für die neuen Weiterbildungen bedeutet, erläutert Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der PHB: „Wir gehen aktuell zwei Wege: einerseits lassen wir das Schiedsverfahren und die Begründung juristisch prüfen. Darüber hinaus bereiten wir uns aber auf eine Klage vor dem Landessozialgericht vor. Dazu haben wir auch andere Berliner Ausbildungsinstitute bezüglich einer Kollaboration angefragt – die Rückmeldungen sind äußerst engagiert und positiv.“ Ziel sei weiterhin, die Finanzierung der Weiterbildungskosten zu sichern – wozu etwa Theorieinhalte, Supervision und Kosten für Anstellung von Weiterbildungsbevollmächtigten gehören. „Wenn diese Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen würden, hätte das zur Folge, dass Ausbildungsinstitute entweder keine Weiterbildungen mehr anbieten können – oder aber nur zu schlechten Bedingungen. Und das“, so Dr. Koch, „würde die ganze Gesetzesreform ad absurdum führen, die ja darauf abgezielt hat, die Situation der PiA zu verbessern und sie vor allem finanziell besser zu stellen.“

 

Flächendeckender Start der Weiterbildungen verzögert sich weiter

 

Für die Absolvent*innen der neuen psychotherapeutischen Masterstudiengänge, die seit Monaten auf den Start der neuen Weiterbildungen warten, bedeutet der aktuelle Schiedsspruch leider weiterhin Ungewissheit. „Bei dem aktuellen Stand rechne ich im nächsten Jahr noch nicht mit einem größeren Angebot von Weiterbildungen – zumindest, was Berlin angeht.“, so Dr. Koch. „Es ist vorstellbar, dass es in anderen Bundesländern, die weniger reguliert werden, vereinzelte Angebote geben wird, die aber im Moment nur zu schlechten Bedingungen gemacht werden können.“

Beachvolleyball, League of Legends oder Zumba: Angebote des Berliner Hochschulsports für das Wintersemester 2024/25

Die PHB ist kooperierende Universität in der Zentraleinrichtung Berliner Hochschulsport. Damit haben Studierende und Mitarbeitende die Möglichkeit, Kurse aus dem Sportangebot des Berliner Hochschulsports zu vergünstigten Konditionen zu nutzen. Die Anmeldungsfrist für das kommende Wintersemester startet in der Regel am 1. Oktober – die Kurse sind aber bei einigen Universitäten jetzt schon einsehbar!

 

Ob Wassersport, Klettern oder Pilates – ob regelmäßige Kurse, einmalige Workshops oder Turniere: der Berliner Hochschulsport bietet jedes Semester ein einzigartig vielfältiges Angebot an Kursen für mehr als 50.000 Teilnehmende.

 

Interessierte können sich über die Websites der beteiligten Universitäten anmelden. Bei der Abfrage des Status klicken Studierende die Kategorie „Student*in“ und in der Folge den Namen der PHB an – Mitarbeitende wählen „Beschäftigte*r“. Einzelheiten sind den Webseiten der verschiedenen Hochschulsporteinrichtungen zu entnehmen.

 

Schnappt Euch die Yogamatte, zieht die Sportsocken hoch und nutzt das Wintersemester dafür, einen neuen Sport auszuprobieren oder neue Menschen kennenzulernen. Schon jetzt gibt es eine Vorschau der verfügbaren Kurse bei einigen Universitäten – die Anmeldung ist ab Anfang Oktober online auf den Seiten der beteiligten Universitäten möglich. Ihr könnt euch nicht entscheiden? Dann nutzt den Uni-Sport-Omat!

Wie fühlt es sich an, Psychologie zu studieren? Das PHB-Schnupperstudium für Schüler*innen ab der 11. Klasse

Wie sieht eigentlich ein Psychologiestudium aus – und wie fühlt es sich an? Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) lädt alle interessierten Schüler*innen ganz herzlich zum kostenlosen Schnupperstudium ein, das an jeweils zwei bis drei Tagen in der Woche vom 28. Oktober bis 1. November stattfinden wird!

 

Das Schnupperstudium an der PHB ist eine Art kostenloses „Studieren auf Probe“, bei dem wir Psychologie-interessierten Schüler*innen die Möglichkeit geben, an regulären Veranstaltungen unseres Bachelorstudiengangs Psychologie teilzunehmen und unseren Hochschulbetrieb kennenzulernen.

 

Das Schnupperstudium bietet nicht nur einen ersten praxisnahen Einblick in das grundständige Psychologiestudium an der PHB, sondern kann auch dazu beitragen, Fehlentscheidungen bei der Studienfachwahl zu verhindern. Es ist nicht als vorgezogenes Studieren zu verstehen, bei dem Leistungsnachweise erbracht werden, sondern als Hilfestellung bei der Studienwahl.

 

Das Angebot richtet sich an Schüler*innen ab der 11. Klasse, die die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bzw. das Abitur anstreben. Der Bewerbungszeitraum liegt zwischen dem 27. September und dem 04. Oktober 2024. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozedere finden sich auf unserer Infoseite zum Schnupperstudium.

Neues Doppelmaster für Rechtspsychologie und Klinische Psychologie startet an der PHB

Rechtspsychologie und Klinische Psychologie sind seit langem zwei wichtige und hochkarätig besetzte Schwerpunkte an der PHB. Ab dem kommenden Wintersemester haben Studierende an der PHB nun mit dem neuen Doppelmaster die Möglichkeit, beide Fachrichtungen im Masterstudium zu kombinieren und zwei staatlich anerkannte Masterabschlüsse in nur sechs Semestern Studienzeit zu erwerben.

 

Nach der Psychotherapeutengesetzreform müssen Psychologiestudierende, die sich eine psychotherapeutische Berufstätigkeit offen halten wollen, im Masterstudium einen klinisch ausgerichteten Studiengang absolvieren und haben damit eine deutlich reduzierte Wahlfreiheit. Vor diesem Hintergrund bietet die PHB mit einem neuen Doppel-Master ab dem Wintersemester die Möglichkeit, den staatlich anerkannten M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie mit dem neuen M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie zu kombinieren. Studierende können auf diesem Weg zwei Masterabschlüsse in nur sechs Semestern erwerben, die sich optimal ergänzen und die Weichen für eine Karriere in beiden Bereichen stellen. Sie können einerseits den psychotherapeutischen Weg einschlagen, indem sie eine Approbation sowie eine verfahrensspezifische Weiterqualifizierung anschließen. Ebenso können sie aber auch in eine rechtspsychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug, als Gutachter*in, in Forschungseinrichtungen oder bei der Polizei einsteigen.

 

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf den Infoabenden zu den einzelnen Studiengängen. Bei Fragen im Vorfeld wenden Sie sich gern jederzeit an das Team der Studienberatung unter studienberatung@phb.de!

Herausragende Leistungen in der Psychotherapieforschung: Prof. Dr. Antje Gumz erhält den Heigl-Preis 2023

Prof. Ulrike Dinger-Ehrenthal (Kuratoriumsvorsitz der Heigl-Stiftung), Prof. Antje Gumz und Eduard Dörrenberg (Präsident der GFFU). Foto: Dieter Joswig / GFFU

Für ihre Forschungen zu interpersonellen Kompetenzen von Psychotherapeut*innen hat Prof. Antje Gumz, Professorin für Psychosomatik und Psychotherapie an der PHB, den Heigl-Preis 2023 erhalten. Der Heigl-Preis ist der höchstdotierte Preis in der Psychosomatischen Medizin. Er wird jährlich von der Heigl-Stiftung für herausragende wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich der Psychotherapieforschung verliehen.

 

Prof. Antje Gumz erhielt den Heigl-Preis für ihre Forschungen zum Thema „Who are the skilled therapists? Associations between personal characteristics and interpersonal skills of future psychotherapists“. Der Preis wurde am 1. Juli 2024 auf Schloss Mickeln durch die Heigl-Stiftung und die Gesellschaft von Freunden und Förderern der Universität Düsseldorf (GFFU) verliehen.

 

In ihrer Arbeit hatte Prof. Gumz den Zusammenhang zwischen persönlichen Eigenschaften von angehenden Psychotherapeut*innen einerseits und interpersonellen Kompetenzen andererseits untersucht. Man habe herausgefunden, dass ein höheres Erfahrungslevel der Therapeuten, ein geringeres Maß an Alexithymie (Gefühlsblindheit) sowie männliches Geschlecht mit höheren interpersonellen Fähigkeiten einhergehen würden, so Prof. Gumz zu den Ergebnissen der Studie. „Diese Befunde sprechen dafür, dass Therapeuten im Rahmen ihrer Psychotherapie-Ausbildung Unterstützung erhalten sollten, um Schwierigkeiten beim Erkennen und Verbalisieren von Emotionen zu bewältigen.“

 

Die Arbeit ist Teil und Ergebnis der langjährigen und umfangreichen Forschungen von Prof. Antje Gumz zu therapeutischen Kompetenzen. Mit ihrer Forschungsgruppe untersuchte sie dabei unter anderem auch, was konkrete verbale Therapeutenäußerungen ausmacht, die als interpersonell kompetent wahrgenommen werden und analysierte die Neigung von Therapeuten, ihre interpersonellen Fähigkeiten zu überschätzen. Ihre Arbeit sei dabei immer auch im Team entstanden, so Prof. Gumz: „Mir ist es wichtig, allen Mitgliedern meiner Forschungsgruppe ganz herzlichen Dank auszusprechen. Ohne deren wissenschaftlichen Geist, Begeisterungsfähigkeit, Kreativität und Engagement wären all diese Arbeiten nicht möglich gewesen.“

Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs: Kooperation der Erzdiözese Bamberg mit der PHB und der Universität Greifswald

Prof. Renate Volbert
Prof. Renate Volbert

Die Erzdiözese Bamberg hat mit der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) und der Universität Greifswald eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des Forschungsprojekts „Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese Bamberg“ abgeschlossen. Geleitet wird das Projekt von Prof. Dr. Renate Volbert, Professorin für Rechtspsychologie an der PHB, Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Greifswald, sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese Bamberg.

 

Die Studie ist auf zweieinhalb Jahre angelegt und läuft vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2026. Mit dem Projekt soll das quantitative Ausmaß des durch Kleriker an Kindern, Jugendlichen und Schutzbedürftigen begangenen sexuellen Missbrauchs im Zeitraum von 1946 bis 2022 weiter aufgeklärt werden. Ebenso widmet sich die Studie auch den Folgen des Missbrauchs für die Betroffenen. Ihre Befragung nimmt einen besonderen Stellenwert ein, weil zu den Erfahrungen aus Betroffenensicht bislang nur wenige systematische Untersuchungen vorliegen. Darüber hinaus wird der administrative Umgang mit Beschuldigten und Betroffenen untersucht. Dazu gehören die Analyse von Einzelfällen, die Feststellung von Verantwortlichkeiten und etwaigem Fehlverhalten von Führungspersonal der Erzdiözese, die Identifikation begünstigender struktureller Einflussfaktoren für sexuellen Missbrauch sowie die Bewertung der Möglichkeiten zur Prävention und Intervention im Erzbistum Bamberg.

 

Die Untersuchung sieht zwei prinzipielle methodische Zugänge vor: zum Einen werden Akten und Dokumenten aus dem gesamten Datenbestand der Erzdiözese Bamberg ausgewertet. Darüber hinaus werden leitfadengestützte, problemzentrierte Interviews mit Betroffenen und Zeitzeugen – insbesondere kirchlichen Funktionsträgern – durchgeführt. Alternativ soll hierzu für Betroffene die Möglichkeit der Teilnahme an einer schriftlichen Befragung bestehen. Dem Forschungsteam wird von der Erzdiözese Bamberg der Zugang zu allen relevanten Unterlagen gewährt. Hinzu kommt die Auswertung einer Stichprobe aus dem Personalaktenbestand für den Untersuchungszeitraum.

 

Der Befragung Betroffener wird in dem Projekt ein besonderer Stellenwert beigemessen. Soweit Betroffene zu Äußerungen bereit sind, soll es in den Befragungen um ihre Missbrauchserfahrungen und deren Folgen gehen, aber auch um Offenbarungsprozesse, Reaktionen auf Offenbarungen und den Umgang mit den Betroffenen seitens der kirchlichen Verantwortungsträger.

Meldeaufruf zur Identifizierung weiterer Betroffener

Um im Rahmen des Forschungsprojektes ein möglichst umfassendes Bild vom Umfang des sexuellen Missbrauchs zu gewinnen, werden insbesondere Betroffene, die im Untersuchungszeitraum im Verantwortungsbereich der Erzdiözese Bamberg sexualisierte Gewalt erfahren und sich deswegen bisher noch nicht an kirchliche oder staatliche Stellen gewandt haben, aufgerufen, sich bei den Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese Bamberg zu melden.

 

Die Kontaktdaten finden sich auf der Website der Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt des Erzbistums Bamberg.

 

Noch nicht gemeldete Fälle, die bis spätestens 31.12.2024 gemeldet werden, können noch Eingang in die Studie finden.

„Eine große Enttäuschung“: Gesetzentwurf zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 22. Mai den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) verabschiedet. Darin werden unter anderem Regelungen zur Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildungen festgelegt. Ausbildungsinstitute, Psychotherapeutenkammern, Berufs- und Studierendenverbände hatten seit Langem eine gesetzliche Regelung der Vergütung gefordert – die Enttäuschung über den aktuellen Beschluss ist jedoch groß. Denn das Gesetz legt ein Finanzierungskonzept fest, das in der Konsequenz die Kosten der Weiterbildung weiterhin auf den Schultern der künftigen PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PTW) belässt.

 

Die Reform des Psychotherapeutengesetzes hat die Ausbildung von PsychologInnen und PsychotherapeutInnen von Grund an neu geregelt, was Universitäten und Ausbildungsinstituten einen enormen Einsatz von personalen und finanziellen Ressourcen abverlangt hat. Erklärtes Ziel dieser Umstellungen war eine Verbesserung der Situation der PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA), die im Vergleich zu medizinischen WeiterbildungsassistentInnen deutlich schlechter gestellt sind.

 

Weiterbildungskosten im aktuellen Gesetzentwurf nicht refinanziert

 

Um dies zu ändern sollen die künftigen Psychotherapeutinnen in Weiterbildung hauptberuflich in den Weiterbildungsambulanzen angestellt werden. Die Gehälter für diese Anstellungen sollen über die durchgeführten Psychotherapien – das heißt durch die von den Krankenkassen gezahlten Leistungsentgelte – finanziert werden. Problematisch ist nun, dass im aktuellen Gesetzesentwurf explizit festgelegt ist, dass diese Vergütung für die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen nicht die Weiterbildungskosten umfassen darf. Das bedeutet in der Folge, dass PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PTW) für die Kosten ihrer Weiterbildung erneut selbst aufkommen müssten.

 

„Eine große Enttäuschung“

 

„Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung ist eine große Enttäuschung für uns“, so Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der PHB. „Es ist zu befürchten, dass die Weiterbildungskosten auch künftig komplett von den PsychotherapeutInnen in Weiterbildung getragen werden müssen. Es lässt sich aktuell nicht genau beziffern, wie hoch diese Kosten wären – aber es gibt Schätzungen, die von circa 60.000 Euro ausgehen. Einer der wenigen positiven Aspekte am Gesetzentwurf ist, dass er die Weiterbildungsambulanzen als Akteure benennt, die direkt mit den Krankenkassen verhandeln dürfen. Wie schwierig es ist, hier zu einer Einigung zu finden, zeigen allerdings unsere Verhandlungen mit den Krankenkassen, die ja im ersten Anlauf gescheitert sind. Wir haben daher die zuständige Schiedsstelle angerufen, die am 6. Juni über unseren Antrag auf eine angemessene Vergütung verhandeln wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzierung der Weiterbildungen auf dieser Ebene zufriedenstellend geregelt werden kann.“

Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu zur regulären Professorin für Rechtspsychologie bestellt

Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu

Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu, die seit 2019 eine Juniorprofessur an der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) innehatte, wurde zum 1. April 2024 zur regulären Professorin für Rechtspsychologie mit Schwerpunkt Familienrechtspsychologie bestellt. Die PHB gratuliert herzlich und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit!

 

Die Professur von Prof. Zumbach-Basu wurde auf Grundlage von drei äußerst positiven externen Gutachten, einem einhelligen Votum der PHB- Evaluationskommission, einer einstimmig positiven Entscheidung des Akademischen Senats sowie der Zustimmung der Berliner Senatsverwaltung verstetigt. Prof. Zumbach-Basu ist damit Inhaberin einer regulären unbefristeten Professur mit der Denomination „Rechtspsychologie mit dem Schwerpunkt Familienrechtspsychologie“. Es ist zudem vorgesehen, dass sie die Studiengangsleitung des neuen Masterstudiengangs „Psychologie: Rechtspsychologie“ übernimmt.

 

„Jelena Zumbach-Basu hat den Fachbereich Rechtspsychologie an der PHB um den wichtigen Forschungsschwerpunkt der Familienrechtspsychologie erweitert. Sie hat deutschlandweit die erste Professur in diesem Forschungsgebiet innegehabt und hat hier Pionierarbeit geleistet, indem sie beispielsweise untersucht hat, wie der Wille von Kindern wissenschaftlich erhoben und systematischer als bisher in familienrechtliche Verfahren integriert werden kann.“, so Rektor Prof. Siegfried Preiser zu der Ernennung. „Wir wussten vom ersten Tag ihrer Berufung an, dass wir hervorragende Leistungen von Prof. Zumbach-Basu erwarten konnten und haben mit großer Zufriedenheit festgestellt, dass unsere Erwartungen noch weit übertroffen wurden. Wir freuen uns, dass dieser Erfolg sowohl innerhalb unserer Universität als auch durch die externen Gutachtenden und eine internationale wissenschaftliche Community vorbehaltlos anerkannt worden ist. Ich gratuliere Frau Zumbach-Basu auch im Namen der gesamten Hochschulleitung und des Kollegiums ganz herzlich zu dieser Bestätigung.“