Rechtspsychologie und Klinische Psychologie sind seit langem zwei wichtige und hochkarätig besetzte Schwerpunkte an der PHB. Ab dem kommenden Wintersemester haben Studierende an der PHB nun mit dem neuen Doppelmaster die Möglichkeit, beide Fachrichtungen im Masterstudium zu kombinieren und zwei staatlich anerkannte Masterabschlüsse in nur sechs Semestern Studienzeit zu erwerben.
Nach der Psychotherapeutengesetzreform müssen Psychologiestudierende, die sich eine psychotherapeutische Berufstätigkeit offen halten wollen, im Masterstudium einen klinisch ausgerichteten Studiengang absolvieren und haben damit eine deutlich reduzierte Wahlfreiheit. Vor diesem Hintergrund bietet die PHB mit einem neuen Doppel-Master ab dem Wintersemester die Möglichkeit, den staatlich anerkannten M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie mit dem neuen M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie zu kombinieren. Studierende können auf diesem Weg zwei Masterabschlüsse in nur sechs Semestern erwerben, die sich optimal ergänzen und die Weichen für eine Karriere in beiden Bereichen stellen. Sie können einerseits den psychotherapeutischen Weg einschlagen, indem sie eine Approbation sowie eine verfahrensspezifische Weiterqualifizierung anschließen. Ebenso können sie aber auch in eine rechtspsychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug, als Gutachter*in, in Forschungseinrichtungen oder bei der Polizei einsteigen.
Weitere Informationen erhalten Interessierte auf den Infoabenden zu den einzelnen Studiengängen. Bei Fragen im Vorfeld wenden Sie sich gern jederzeit an das Team der Studienberatung unter studienberatung@phb.de!


Das Bundeskabinett hat am 22. Mai den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) verabschiedet. Darin werden unter anderem Regelungen zur Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildungen festgelegt. Ausbildungsinstitute, Psychotherapeutenkammern, Berufs- und Studierendenverbände hatten seit Langem eine gesetzliche Regelung der Vergütung gefordert – die Enttäuschung über den aktuellen Beschluss ist jedoch groß. Denn das Gesetz legt ein Finanzierungskonzept fest, das in der Konsequenz die Kosten der Weiterbildung weiterhin auf den Schultern der künftigen PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PTW) belässt.



