Prognose kindeswohlgefährdenden Elternverhaltens (PROSPECT): Neues DFG-Projekt im Bereich Familienrechtspsychologie

Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu, Juniorprofessorin im Fachbereich Rechtspsychologie an der PHB
Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu

Rechtspsychologie an der PHB: Das Auftreten von Kindeswohlgefährdungen in Deutschland ist ein gesellschaftlich sehr relevantes und zudem wachsendes Problem. Die Tragweiten gerichtlicher Entscheidungen bezüglich staatlicher Schutzmaßnahmen in familienrechtlichen Verfahren bei drohender Kindeswohlgefährdung sind zweifellos sehr groß. Ein verpasster Eingriff zum Schutz des Kindes kann genauso schwerwiegende Folgen haben wie eine fälschliche Herausnahme eines Kindes aus seiner Herkunftsfamilie.

 

Psychologische Sachverständigeneinschätzungen können wichtige Erkenntnisse in den hier relevanten Kinderschutzverfahren liefern. Sie haben in der Regel auch ein hohes Gewicht bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung. Von Seiten der Wissenschaft wird jedoch unter anderem kritisiert, dass systematische Kenntnisse zur Reliabilität (Zuverlässigkeit) und Validität (Gültigkeit) von Kindeswohlprognosen durch psychologische Sachverständige und Familiengerichte noch an vielen Stellen fehlen. Entsprechende Erkenntnisse können jedoch wesentlich zur Verbesserung der Genauigkeit von Entscheidungen in Kinderschutzverfahren beitragen.

 

Unter Leitung von Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu wird in einem aktuellen DFG-Projekt die Reliabilität (Zuverlässigkeit) von psychologischen Sachverständigeneinschätzungen über künftig zu erwartende Kindeswohlgefährdungen untersucht. Weiter werden auch die darauf aufbauenden Entscheidungen von Familiengerichten in die Analyse einbezogen. Auf Basis von Gerichtsakten werden Kinderschutzfälle mittels eines strukturierten Prognoseinstruments re-analysiert. Hierzu wird, aufbauend auf international vorliegende Befunde, ein deutschsprachiges prognostisches Instrument zur Risikoeinschätzung von kindeswohlgefährdendem Elternverhalten (weiter-) entwickelt.

 

Ein weiterer Fokus der Studie liegt auf der Untersuchung der psychischen Gesundheit und sozialen Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen, die ein Kinderschutzverfahren durchlaufen. Es wird untersucht, wie diese Faktoren mit der Empfehlung von psychologischen Sachverständigen und mit den Entscheidungen der Familiengerichte über Kinderschutzmaßnahmen zusammenhängen. Im dritten Schritt wird analysiert, ob die Sachverständigenempfehlungen durch die Gerichte in der Praxis umgesetzt werden und welche Indikatoren die Gerichte ihrer Beschlussfassung zur Anordnung von Maßnahmen in der Praxis zugrunde legen.

 

Perspektivisch wird mit diesem Projekt der Grundstein für längsschnittliche Untersuchungen gelegt, die auch über den Abschluss von Kinderschutzverfahrens hinausgehen. So können wichtige Erkenntnisse über die langfristigen Wirkungen der durch Familiengerichte beschlossenen Maßnahmen in Kinderschutzverfahren und deren Umsetzung erlangt werden.

 

Das DFG-Projekt ist im September 2023 im Arbeitsbereich Familienrechtspsychologie der PHB gestartet und ist auf drei Jahre angelegt. In diesem Praxis- und Forschungsfeld liegt eine derart umfassende Datenerhebung in Deutschland bislang nicht vor. Die Studie wird durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert und durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterstützt.

 

Das Projekt wird durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.

„Repräsentiert die Vielfalt der psychologischen Disziplinen in beeindruckender Weise“: Bachelorstudiengang der PHB bis 2030 reakkreditiert

Der Akkreditierungsrat hat den Bachelorstudiengang Psychologie der PHB bis zum 30. September 2030 ohne Auflagen reakkreditiert. Eine solche Reakkreditierung von Studiengängen ist fünf Jahre nach der Erstzulassung nötig. Der Akkreditierungsrat traf seine Entscheidung unter anderem aufgrund eines ausführlichen Gutachterberichts nach einem Ortsbesuch in der PHB. Besonders positiv hervorgehoben wurde dabei der Kontakt der Hochschule mit der Studierendenschaft sowie die Vielfalt psychologischer Disziplinen, die durch das Lehrpersonal des Studiengangs repräsentiert sind.

 

Das Gutachtergremium zur Prüfung des Bachelorstudiengangs war von der Akkreditierungsagentur Acquin zusammengestellt und entsandt worden. Es prüfte den Studiengang und die Infrastruktur der Hochschule sowohl nach formalen Vorgaben als auch nach fachlich-inhaltlichen Kriterien. Dabei wurde unter anderem bestätigt, dass das Bachelorstudium in der Regelstudienzeit problemlos absolviert werden kann und die Inhalte und Lehrformen aktuellen fachlichen Standards entsprechen.

 

In ihrem abschließenden Bericht stellte die Gutachtergruppe fest, dass das Curriculum des Bachelorstudiengangs sehr gut auf die Qualifikationsziele abgestimmt sei und sich eng an den Vorgaben der Fachgesellschaften DGPs und BDP sowie den gesetzlichen Anforderungen – darunter das Psychotherapeutengesetz – orientiere. Darüber hinaus würden die Lehr- und Lernformen der PHB  von Studierenden sehr positiv gewürdigt. Die PHB nutze zahlreiche Mechanismen zur regelmäßigen Kontrolle der Studienqualität und umfangreiche Maßnahmen zur Anpassung des Lehrplans und der Struktur des Studiengangs. „Als große Stärke der Hochschule“, so die Gutachter, „ist dabei der enge Austausch zwischen Hochschule und Studierendenschaft zu erwähnen.“

 

Positiv hervorgehoben wurde darüber hinaus das breit gefächerte Angebot in der Klinischen Psychologie. Das Lehrpersonal der PHB repräsentiere die Vielfalt der psychologischen Disziplinen und die Breite der wissenschaftlich begründeten Therapieverfahren „in beeindruckender Weise“, so das Fazit der Gutachter.

 

Die Akkreditierung von Studiengängen ist ein Instrument, das die Qualität von Studium und Lehre an deutschen Universitäten sicherstellen soll. Entsprechende Gutachten werden von zertifizierten Akkreditierungsagenturen erstellt – die Entscheidung bezüglich einer Akkreditierung fällt der Akkreditierungsrat als gemeinsame Einrichtung der Bundesländer. Alle Studiengänge der PHB sind durch den Akkreditierungsrat akkreditiert. 

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„Die Zeit drängt“: Finanzierung psychotherapeutischer Weiterbildungen im Bundestag verhandelt

Ein für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland essentielles Thema wird am 3. Juli öffentlich im Deutschen Bundestag verhandelt: die „Petition zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“, die von mehr als 70.000 Menschen unterzeichnet wurde. Der Hintergrund: auch wenn die Reform der psychotherapeutischen Ausbildung in Deutschland längst beschlossene Sache ist – unklar ist weiterhin, wie sie finanziert werden soll.

 

Dass durch Nachjustierung auf Seiten der Gesetzgebung eine tragbare Lösung gefunden wird, ist die Hoffnung klinischer und ambulanter Ausbildungsinstitute – denn solange es keine präzise gesetzliche Regelung gibt, werden Lösungen nur durch individuelle und möglicherweise langwierige Verhandlungen mit den Krankenkassen erarbeitet werden können. Die Leidtragenden dabei sind – neben den Instituten selbst – vor allem Psychologiestudierende, die eine psychotherapeutische Weiterbildung anstreben.

 

Vor der Anhörung im Bundestag haben wir Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der PHB, zu seiner Bewertung der Petition befragt.

Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der PHB

Lieber Herr Dr. Koch, am 3. Juli findet im Deutschen Bundestag die Anhörung zur Petition „Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten statt“, die auch von vielen Angehörigen der PHB unterzeichnet wurde. Worum geht es bei dieser Petition?

Der Bundestag hat am 15. November 2019 eine Reform des Psychotherapeuten-Gesetzes beschlossen und festgelegt, dass künftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein klinisches Masterstudium absolvieren müssen, an das sich eine Approbationsprüfung und eine fünfjährige Weiterbildung anschließen. In diesem Herbst werden Absolventinnen und Absolventen dieses neuen Masterstudiengangs in größerer Zahl erwartet – es gibt jedoch noch kein Angebot an psychotherapeutischen Weiterbildungen, da die Finanzierung unklar ist. Die Petition fordert, dass die für die Durchführung der Weiterbildungen notwendigen finanziellen Mittel durch entsprechende gesetzliche Regelungen bereitgestellt werden.

 

Was genau soll mit der Petition erreicht werden?

Durch den Bundestag wurde zwar festgelegt, dass die Weiterbildung im Anstellungsverhältnis und mit angemessener Vergütung stattfinden soll. Es fehlt allerdings völlig eine Regelung dazu, wie sich Weiterbildungsstätten, die die künftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten anstellen sollen, refinanzieren können. Solange nicht klar ist, aus welchen Quellen die Vergütung der Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten kommen soll und ob diese in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, werden weder Kliniken noch ambulante Einrichtungen die notwendigen Stellen einrichten können.

 

Die Konsequenz wäre, dass die nun ihr Studium abschließenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Weiterbildung in Ermangelung entsprechender Stellen nicht beginnen können. Durch den fehlenden Nachwuchs würde sich die ohnehin schon unzureichende Versorgung der Bevölkerung mit Psychotherapie weiter verschlechtern.

 

Diese prekäre Perspektive wird noch verschärft durch die Tatsache, dass das Durchschnittsalter der praktizierenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in etwa bei 55 Jahren liegt. Viele von ihnen werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand eintreten und ihren Versorgungsauftrag zurückgeben. Schon jetzt müssen Patientinnen und Patienten viele Monate auf einen freien Platz in einer psychotherapeutischen Praxis warten. Wenn die Politik hier nicht rechtzeitig gegensteuert, indem sichergestellt wird, dass für die ausscheidenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ausreichendem Umfang Nachwuchs zur Verfügung steht, wird sich dieser Engpass drastisch verschlimmern. Patientinnen und Patienten in seelischer Notlage müssen damit rechnen, dass sie vielleicht erst nach einem Jahr endlich Hilfe bekommen.

 

Darum fordert die Petition, dass die Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten endlich finanziell angemessen abgesichert wird.

 

Wie kann man die Petitionsinitiative unterstützen?

Die Petition wird am 3. Juli im Bundestag im Sitzungssaal 3.101 verhandelt. Alle, die es ermöglichen können, sollten an diesem Tag als Besucher der Sitzung beiwohnen und durch ihre Präsenz den Abgeordneten die Bedeutung des Themas verdeutlichen.

 

Welche anderen Wege können gegangen werden, um die Finanzierung der künftigen psychotherapeutischen Weiterbildungen zu ermöglichen?

Die PHB leistet ihren Beitrag zu einer baldigen Problemlösung – in dem ihr möglichen Rahmen. So haben wir die Berliner Krankenkassenverbände zu Verhandlungen über die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der Weiterbildung aufgefordert. Wir erwarten einen ersten Verhandlungstermin im Juli und werden alles tun, um zu einem schnellen Ergebnis zu kommen. Bislang gibt es unseres Wissens solche Verhandlungen bundesweit noch nicht, so dass wir diesbezüglich eine Vorreiterrolle einnehmen.

 

Angesichts fehlender gesetzlicher Grundlagen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings völlig unklar, ob die Kassen bereit sind, die Kosten für die Weiterbildung und die Vergütung der Weiterbildungsassistentinnen und –assistenten in ausreichendem Umfang zu übernehmen.

 

In drei Sätzen – wie ist der aktuelle Status Quo der Reform insgesamt und wie ist Ihre Einschätzung für die Umsetzung der Reform?

Aktuell läuft der Akkreditierungsprozess für die künftigen Weiterbildungsstätten bei den Landespsychotherapeutenkammern. Diese Anerkennungsprozesse werden voraussichtlich bis zum Herbst abgeschlossen sein. Im September finden bundesweit die Prüfungen nach der neuen Approbationsordnung statt. Unmittelbar danach werden Weiterbildungsplätze in ausreichender Zahl gebraucht. Die Zeit drängt. Wir setzen darauf, dass der Gesetzgeber die von ihm selbst geschaffene Notlage behebt und die Kassen verpflichtet, angemessene Mittel für die Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung zu stellen.

Dr. Günter Koch ist Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut. Er ist seit Gründung der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) ihr Geschäftsführer und Kanzler.

Mehr Infos

Zur Petition

 

Infos zur Anhörung im Bundestag:

 

Die Sitzung findet im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101, statt. Einlass wird ab etwa 11:30 Uhr sein.  Die Anhörung zur Petition „Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ findet gegen 13:15 Uhr bis 14:30 Uhr als zweites Anhörungsthema statt.

 

Bei Interesse der Teilnahme können Sie sich unter vorzimmer.peta@bundestag.de anmelden. Die Anmeldung dient aber ausschließlich der beschleunigten Einlasskontrolle.

 

Im Anschluss an die Anhörung findet um 15:00 Uhr neben dem Nordeingang des Reichstagsgebäudes eine „Versammlung“ der Unterstützer*innen statt. Zu dieser „Versammlung“, zu der auch Mitglieder des Deutschen Bundestages erwartet werden, laden wir Sie ebenfalls herzlich ein.

Paradigmenwechsel in der Diagnostik von Persönlichkeitsstörungen: Studie validiert Interview für das AMPD

Prof. Susanne Hörz Sagstetter
Prof. Susanne Hörz Sagstetter

In der Diagnostik und Klassifikation von Persönlichkeitsstörungen zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab – weg von kategorialen, hin zu dimensionalen Ansätzen. Das bedeutet, dass in der Diagnose nicht nur das Krankheitsbild einbezogen wird, das ein Mensch aufweist, sondern auch der Schweregrad, mit dem dieses Krankheitsbild ausgeprägt ist – bzw. das Funktionsniveau seiner Persönlichkeit.  Ein prominentes dimensionales Modell ist das Alternative DSM-5 Modell für Persönlichkeitsstörungen (AMPD), in welchem das Funktionsniveau der Persönlichkeit als zentrales Kriterium zur Bestimmung von Persönlichkeitsstörungen definiert wird. Mit dem Strukturierten Klinischen Interview für das AMPD – Modul I (SCID-5-AMPD-I) kann dieses Funktionsniveau einer Persönlichkeit erfasst werden. Unter Leitung von Prof. Dr. Susanne Hörz-Sagstetter hat ein Forschungsteam der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) dieses Interview nun in deutscher Sprache validiert.

 

Die Validierungsstudie zu dem Interview wurde mit 121 Personen durchgeführt, die entweder in psychotherapeutischer Behandlung oder therapiesuchend waren. Die Ergebnisse zeigen, dass das SCID-5-AMPD-I hohe Zusammenhänge mit anderen Maßen für Persönlichkeitsstörungen aufweist und im Vergleich dazu verhältnismäßig kleinere Zusammenhänge mit Maßen für andere psychische Störungen (z. B. Depression, Angststörungen und Somatisierungsstörungen). Zudem konnte eine hohe Reliabilität – also Zuverlässigkeit – des Interviews  festgestellt werden. So kamen unabhängige Rater, die sich Videos von SCID-5-AMPD-I-Interviews angesehen haben, beispielsweise zu ähnlichen Ergebnissen. Faktorenanalysen legen nahe, dass das Konstrukt des Funktionsniveau der Persönlichkeit tatsächlich ein unidimensionales Konstrukt ist, was darauf hindeutet, dass alle Persönlichkeitsstörungen auf eine zugrundeliegende pathologische Struktur zurückgeführt werden können.

 

Die Studie bestätigt insgesamt, dass das SCID-5-AMPD-I ein geeignetes Instrument zur Erfassung des Funktionsniveaus der Persönlichkeit nach dem AMPD ist, womit Persönlichkeitsstörungen dimensional erfasst werden können. Sie stellt die bisher umfangreichste Validierung eines Interviews zur Erfassung des Funktionsniveaus der Persönlichkeit dar.

 

Die Befunde können nachgelesen werden bei Ohse, L., Zimmermann, J., Kerber, A., Kampe, L., Mohr, J., Kendlbacher, J., Busch, O., Rentrop, M., & Hörz-Sagstetter, S. (2022). Reliability, structure, and validity of module I (personality functioning) of the Structured Clinical Interview for the alternative DSM–5 model for personality disorders (SCID-5-AMPD-I). Personality Disorders: Theory, Research, and Treatment. Advance online publication. https://doi.org/10.1037/per0000576. http://dx.doi.org/10.1037/per0000576

 

Das Interview, das in dieser Studie validiert wurde, wird nun in einer weiteren Studie zur Untersuchung von Veränderungen des Funktionsniveaus der Persönlichkeit in ambulanten tiefenpsychologisch fundierten und verhaltenstherapeutischen Behandlungen eingesetzt.

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Ausschreibung: Zwei neue Deutschlandstipendien für PHB-Studierende gestiftet

Ausschreibung der Deutschlandstipendien an der PHBFür das Hochschuljahr 2023/24 schreibt die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) wieder zwei Deutschlandstipendien aus, die an Studierende der PHB vergeben werden. Interessierte Studierende können sich bis zum 31. August 2023 für ein Stipendium bewerben.

 

Das Deutschlandstipendium ist eine gezielte Förderung, mit der Studierende über zwei Semester monatlich 300 Euro erhalten – eine Förderung, die Freiräume zum Lernen oder für die Teilnahme an zusätzlichen Workshops ermöglichen soll. Die PHB möchte mit den Stipendien dazu beitragen, den finanziellen Druck zu mindern, der aus Kosten für den Lebensunterhalt sowie aus Studiengebühren resultiert. Wie schon in den vergangenen Jahren wird ein Deutschlandstipendium durch den Verein der Freunde und Förderer der Psychologischen Hochschule Berlin finanziert. Das zweite Stipendium wird durch die Deutsche Apotheker und Ärztebank gestiftet.

 

Bewerbungen konnten bis zum 31. August an Rektor Prof. Dr. Siegried Preiser unter rektor@phb.de gerichtet werden.

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Kultursensible Psychotherapie: Möglichkeiten und Herausforderungen | Der Diversity-Tag 2023 an der PHB

Unsere Gesellschaft ist bunt und vielfältig. Darauf macht der Deutsche Diversity-Tag aufmerksam, der dieses Jahr am 23. Mai stattfand. Als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt ist auch uns an der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) Diversitätsbewusstsein ein wichtiges Anliegen – daher beteiligten auch wir uns wieder mit öffentlichen Veranstaltungen an diesem Tag. Dabei stand dieses Jahr die Frage im Zentrum , wie sehr vor allem kulturelle und sprachliche Diversität in der psychotherapeutischen Praxis in Deutschland berücksichtigt wird – und was getan werden kann, um dies noch weiter zu fördern. Alle Interessierten sind herzlich zu den Veranstaltungen eingeladen – Anmeldungen sind über die Links am Ende dieser Seite möglich!

23. Mai 2023 | 19 Uhr im Hörsaal der PHB
Kultursensible Psychotherapie: Über den Umgang mit Sprachmittlung in der psychotherapeutischen Behandlung Geflüchteter

 

In welchem Umfang ist in Deutschland dolmetscher*innengestützte Sprachmittlung in der Psychotherapie möglich? Was sind Herausforderungen, Chancen und Perspektiven? Und welche Erfahrungen gibt es mit den entsprechenden Dynamiken und Einflüssen auf das psychotherapeutische Setting? Diesen Fragen gingen wir in einer Diskussionsveranstaltung im Hörsaal der PHB nach.

 

Zum Auftakt gab Steffen Schödwell, Psychologischer Psychotherapeut und langjähriger Mitarbeiter in der AG Transkulturelle Psychiatrie an der Charité Berlin, aus wissenschaftlicher und praxisbezogener Perspektive einen Einblick in dolmetscher*innengestützte Sprachmittlung in der psychotherapeutischen Gesundheitsversorgung. Dabei ging er auch auf aktuelle politische Bestrebungen, Sprachmittlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu integrieren, eingehen.

 

In einer anschließenden Gesprächsrunde berichteten Dr. Houda Algandouzi-Rafat, Psychologin und Mitinitiatorin des Ukraineprojekts steps, sowie Elena Nowak, Dolmetscherin und Koordinatorin des Fachbereichs Sprachmittlung bei Xenion e.V., von eigenen Erfahrungen mit dolmetscher*innengestützten Beratungs- und Therapiesettings. Sie zeigten Perspektiven auf, wie qualitätsgesicherte Sprachmittlung im Therapiekontext integriert werden kann und welche Herausforderungen aber auch welche Lösungsansätze es für die Kostenerstattung dolmetscher*innengestützter Psychotherapien gibt. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Korinna Fritzemeyer, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie an der PHB.

23. Mai 2023 | 18:30 Uhr via Zoom
Josua Handerer: Systemische Therapie und Diversität

Im seinem Onlinevortrag nahm Josua Handerer, Ausbildungsleiter für Systemische Therapie an der PHB, einen systemischen und anwendungsbezogenen Blick auf Diversitätsthemen in der psychotherapeutischen Praxis vor. Er ging unter anderem auf die Frage ein, wie Therapeut*innen damit umgehen können, wenn ihnen im Praxisalltag Patient*innen mit unterschiedlichen Lebensformen und -wirklichkeiten begegnen. Dabei skizzierte er typische Probleme, die sich daraus ergeben können, wenn Patient*nnen ein anderes Geschlecht haben, in einem anderen Lebensabschnitt sind oder aus einem anderen kulturellen Kontext stammen als ihre Therapeut*innen und zeigte systemische Lösungsansätze dafür auf.

 

Herzlichen Dank allen Beteiligten für diese anregenden und lehrreichen Veranstaltungen!

„Jenseits der Mauer: Psychologie in der DDR“ – Öffentliche Vortragsreihe der PHB im Sommersemester

Inwieweit wird die Psychologie als Fachrichtung vom politischen und ideologischen Rahmen der Gesellschaft geprägt, in der sie angesiedelt ist? Welche Einflüsse hatte konkret das DDR-System auf die Psychologie und ihre Anwendungsbereiche? Inwiefern unterschied sich psychologische Ausbildung und Praxis innerhalb der DDR im Vergleich zu unserem heutigen System – und wo gab es Gemeinsamkeiten? Und inwieweit wurde die Psychologie in der DDR politisch instrumentalisiert? Fragen wie diesen widmet sich die öffentliche Vortragsreihe „Jenseits der Mauer: Psychologie in der DDR“ an der PHB im aktuellen Sommersemester.

 

Die Semesterreihe ist Teil der übergeordneten Vorlesungsreihe „Psychologie & Gesellschaft“, die die PHB seit letztem Jahr in Kooperation mit der Sektion Politische Psychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ausrichtet. Als ReferentInnen eingeladen sind Prof. a.D. Susanne Guski-Leinwand sowie Dr. Rainer Erices, die im Rahmen des Verbundprojekts „Seelenarbeit im Sozialismus“ (SISAP) zur Rolle der Psychologie in der DDR geforscht haben. In ihren Vorträgen werden sie faszinierende Einblicke in die Geschichte und Entwicklung des Fachs Psychologie in der DDR geben.

 

Die Vorträge sind kostenlos und für die breite Öffentlichkeit zugänglich – alle Interessierten sind herzlich eingeladen! Weiterführende Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldung finden sich unter den Links zu den einzelnen Veranstaltungen.

Beachvolleyball, League of Legends oder Zumba: PHB ist jetzt kooperierende Universität im Berliner Hochschulsport

Seit dieser Woche ist die PHB kooperierende Universität in der Zentraleinrichtung Berliner Hochschulsport. Damit haben Studierende und Mitarbeitende ab dem Sommersemester die Möglichkeit, Kurse aus dem Sportangebot der beteiligten Berliner Universitäten zu nutzen.

 

Ob Wassersport, Klettern oder Pilates – ob regelmäßige Kurse, einmalige Workshops oder Turniere: der Berliner Hochschulsport bietet jedes Semester ein einzigartig vielfältiges Angebot an Kursen für mehr als 50.000 Teilnehmende.

 

Interessierte können sich über die Websites der beteiligten Universitäten anmelden. Bei der Abfrage des Status klicken Studierende die Kategorie „Student*in“ und in der Folge den Namen der PHB an – Mitarbeitende wählen „Beschäftigte*r“. Einzelheiten sind den Webseiten der verschiedenen Hochschulsporteinrichtungen zu entnehmen.

 

Schnappt Euch die Yogamatte, zieht die Sportsocken hoch und nutzt das Sommersemester 2023 dafür, einen neuen Sport auszuprobieren oder neue Menschen kennenzulernen. Schon jetzt gibt es eine Vorschau der verfügbaren Kurse bei einigen Universitäten – die Anmeldung ist ab Ende März online auf den Seiten der beteiligten Universitäten möglich. Ihr könnt euch nicht entscheiden? Dann nutzt den Uni-Sport-Omat!

Ausgezeichnet: Nina Piel belegt beim Science Slam des 63. DGP-Kongresses den zweiten Platz

Unter dem Motto „Digital und empathisch“ fand Ende der vergangenen Woche vom 29. März bis 01. April der 63. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) in Düsseldorf statt. Im Rahmen des Science Slam, des Programmhighlights des Kongressses, trat M.Sc. Nina Piel, Lehrbeauftragte und Doktorandin im Fachbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie von Prof. Nikola Stenzel mit einem Beitrag zum Thema „Alice im Wunderland – Krankheitsspezifische Ängste bei interstitiellen Lungenerkrankungen (ILD)“ an.

 

Mit Charmé, Witz und Esprit erklärte Piel, wie krankheitsspezifische Ängste bei interstitiellen Lungenerkrankungen aussehen können und beleuchtete Auswirkungen auf Lebensqualität der Betroffenen. Im Rahmen ihrer Doktorarbeit hat sie einen entsprechenden Fragebogen zur Beurteilung von krankheitsspezifischen Ängsten bei ILD mitentwickelt. Dabei stellte sie fest: der Fragebogen IAQ kann krankheitsspezifische Ängste identifizieren und somit für die interdisziplinäre Behandlung zugänglich machen.

 

Unter großem Beifall belegte Nina Piel schließlich den 2. Platz, dotiert mit einem Preisgeld von 1000€.

Hilfe bei der Bewältigung von Krieg und Trauma: Abkommen für transnationales ukrainisches Hilfsprojekt unterzeichnet

Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) hat mit der National Academy of Educational Sciences of Ukraine (NAES) ein Kooperationsabkommen zum gemeinsamen Hilfsprojekt „hope – helping to cope abgeschlossen. Das Abkommen wurde von Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der PHB, und Prof. Dr. Vitalii Panok, Präsidiumsmitglied der NAES, unterzeichnet. Es besiegelt eine Zusammenarbeit über Grenzen hinweg, die unbürokratisch und schnell eine wichtige Versorgungslücke vor Ort schließen soll: die akutpsychologische Betreuung vom Krieg betroffener Kinder und Jugendlicher in der Ukraine.

 

Koordiniert von Prof. Johanna Böttcher (PHB) und Yuriy Luzenko (NAES) werden ukrainische SchulpsychologInnen im Umgang mit psychologischen Kriegsfolgen bei Kindern und Jugendlichen ausgebildet. Um eine schnelle Versorgung Betroffener zu gewährleisten, werden dabei sowohl Maßnahmen zur Prävention (Teilprojekt PREVENT) als auch zur Behandlung (Teilprojekt INTERVENE) systematisch vermittelt.

 

Mit dem Treffen der ProjektinitiatorInnen an der PHB hat sich nun ein Kreis geschlossen: Nach Beginn der Bombardements auf Kiew waren Prof. Panok und seine Tochter, die Psychologin Iryna Panok, aus der Ukraine nach Berlin geflüchtet. In Berlin angekommen beschlossen sie, psychologische Unterstützung für ihre Landsleute zu organisieren. Durch Internetrecherchen wurden sie auf die PHB aufmerksam: “We literally went door-to-door in the University and asked faculty members if they could help us find someone who could give us some guidance on how we might go about setting up an educational program on psychological aid”, erzählt Iryna Panok.

 

Die Hochschulleitung der PHB und Prof. Johanna Böttcher, Koordinatorin der Ukraine-Hilfsprojekte an der PHB, sagten schnelle und unbürokratische Unterstützung zu. Das Ziel des Projekts beschreibt Prof. Böttcher so: „Unsere KollegInnen in der Ukraine stehen vor der immensen Herausforderung, die psychologischen Folgen des Krieges aufzufangen. SchulpsychologInnen spielen hier eine Schlüsselrolle, da sie nah und zugänglich für Familien sind. Durch das hope-Projekt wollen wir sie bei ihrer großen Aufgabe unterstützen. Zusammen mit unseren ukrainischen KollegInnen wollen wir Fachkompetenzen vermitteln, Ressourcen stärken, und Überforderung, so weit es geht, vorbeugen. Wir wollen auch signalisieren, dass sie in dieser schwierigen Zeit nicht alleine sind.“

 

Ein halbes Jahr später war die Pilotphase des hope-Projekts erfolgreich beendet. Zusammen mit 15 Psychologen und Psychologinnen aus der Region Ivana-Frankivsk, der ostukrainischen Region Sumy sowie der aktuell unter Beschuss stehenden Dnipro-Region waren in dieser Phase die Bedarfe und Ansprüche der Zielgruppe erhoben und Lehrinhalte für die Workshops ausgewählt worden. Auf dieser Grundlage wurde eine Weiterbildung entwickelt, die im November gestartet ist und in der notfallpsychologische Kompetenzen zum Umgang mit akut traumatisierten Menschen vermittelt werden. Bis März nächsten Jahres werden 45 PsychologInnen weitergebildet, die im Anschluss wiederum andere PsychologInnen vor Ort ausbilden sollen. Auf diese Weise soll in den nächsten Monaten die psychologische Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor Ort in der Ukraine exponentiell gesteigert werden. Die Erkenntnisse des Projekts sollen wissenschaftlich analysiert werden und als Grundlage zur Verbesserung von Gesundheitssystemen dienen.

 

Das Projekt hope – helping to cope wird getragen von der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) und der National Academy of Educational Sciences of Ukraine (NAES). Es wird gefördert von der AETAS Kinderstiftung und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

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