
Zulassung
Psychologie | Bachelor of Science
Für den Bachelor in Psychologie wird die Allgemeine Hochschulreife benötigt. Im Zulassungsverfahren findet der Notendurchschnitt im Schulabschlusszeugnis Beachtung, stellt aber nur eines unter anderen Kriterien dar. In persönlichen Gesprächen werden darüber hinaus sowohl kognitive, soziale und kommunikative Kompetenzen als auch persönliche Stabilität, fachbezogene Motivation und wissenschaftliche Orientierung beurteilt. An der PHB ist damit Psychologie studieren NC-unabhängig möglich.
Erfahren Sie mehr über den B.Sc. Psychologie.
Neu! Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie | Master of Science
Zulassungsvoraussetzung für den neuen Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie ist ein Bachelorabschluss in Psychologie, der den Vorgaben der Psychotherapeutengesetzreform entspricht und einen absolvierten Profilbereich in Psychotherapie umfasst. Für die Zulassung zum Studiengang ist entsprechend eine Bescheinigung der für Gesundheit zuständigen Landesstelle Voraussetzung, dass der Bachelorabschluss den berufsrechtlichen Voraussetzungen des Psychotherapeutengesetzes (§ 9 Abs, 4 Satz 2) entspricht. Diese Bescheinigung ist in der Regel im Bachelorzeugnis vermerkt. Eine Bewerbung für den Studiengang ist NC-unabhängig möglich. Der Notendurchschnitt im Bachelorzeugnis findet für das Zulassungsverfahren Beachtung, stellt aber nur eines unter anderen Kriterien dar. Gerade in unserem neuen klinischen Masterstudiengang ist die persönliche Eignung und Motivation von BewerberInnen für uns von besonderer Bedeutung, die wir in persönlichen Auswahlgesprächen beurteilen.
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Neu! Psychologie: Gesundheit in Arbeit und Gesellschaft | Master of Science
Eine Bewerbung für den M.Sc. Psychologie: Gesundheit in Arbeit und Gesellschaft setzt einen psychologischen Bachelorabschluss einer Universität oder einer Fachhochschule voraus. Im Rahmen des Bachelorstudiums sollten alle für ein erfolgreiches Masterstudium nötigen inhaltlichen und methodischen Grundlagen in angemessenem Umfang absolviert worden sein. Einzelne fehlende Grundlagen können als Brücken- oder Zusatzkurse nachträglich an der PHB belegt werden (weitere Infos zu den Zulassungsvoraussetzungen).
Studierende mit einem einschlägigen universitären Bachelorabschluss in Psychologie, die ihr Studium vor dem 1. September 2020 begonnen haben, können sich mit diesem Studiengang für eine Approbationsausbildung im alten Rechtssystem qualifizieren!
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Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten | Staatliche Approbation +
Psychotherapie | Master of Science
Die Zulassungsvoraussetzung für diese einzigartige Kombination zweier Qualifikationen ist ein Master- oder Diplomabschluss in Psychologie, der Prüfungsleistungen im Fach Klinische Psychologie einschließt. Als Verfahrensrichtungen sind Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie möglich.
Darüber hinaus kann seit dem Wintersemester 2020/21 die Approbationsausbildung in Systemischer Therapie an der PHB absolviert werden – diese ist jedoch derzeit nicht mit dem postgradualen Masterstudium kombinierbar.
Informieren Sie sich hier über unsere Approbationsausbildungen:
Rechtspsychologie | Master of Science
Zu unserem weiterführenden Masterstudium der Rechtspsychologie werden Studierende mit einem Master- oder Diplomabschluss in Psychologie zugelassen.
Alle Information zur Bewerbung können Sie hier einsehen.