Der M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie startet im Wintersemester 2024/25 neu an der PHB. Eine erfolgreiche Bewerbung für den Studiengang setzt voraus:

  • einen Abschluss eines Bachelorstudiums in Psychologie einer Universität oder einer Fachhochschule

oder

  • einen als gleichwertig anerkennbaren Abschluss einer Universität oder Fachhochschule, wobei der Anteil der psychologischen Studieninhalte (einschließlich Statistik und Methodenlehre) mindestens 90 ECTS-Kreditpunkte betragen muss.

Im Rahmen des Bachelorstudiums sollten alle für ein erfolgreiches Masterstudium nötigen inhaltlichen und methodischen Grundlagen der Psychologie in angemessenem Umfang absolviert worden sein. Dazu zählen:

  • Statistik und Forschungsmethoden
  • Psychologische Diagnostik und Testtheorie
  • Allgemeine Psychologie
  • Entwicklungspsychologie
  • Differentielle / Persönlichkeitspsychologie
  • Sozialpsychologie
  • Biologische Psychologie

Einzelne fehlende Grundlagen können als Brücken- oder Zusatzkurse nachträglich an der PHB belegt werden. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Abschluss die Zulassungskriterien erfüllt, wenden Sie sich gern für eine persönliche Beratung an unser Team der Studienberatung.

Der Studiengang entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) für ein Studium der Psychologie. Unsere Zugangsvoraussetzungen stellen sicher, dass  AbsolventInnen des Masterstudiengangs vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) als PsychologInnen anerkannt werden.