Berufsbild Rechtspsychologie: Interview mit PHB-Alumnus und Sachverständigem im Familienrecht Patrick Kreidler

Welche Tätigkeitsfelder gibt es im Bereich Rechtspsychologie? Wie sehen die Aufgaben im Einzelnen aus? In der Reihe „Berufsbild Rechtspsychologie“ befragen wir Praxisvertreter*innen zu ihrem Berufsalltag, um so ein genaueres Bild von den vielfältigen Tätigkeitsbereichen zu erhalten. Patrick Kreidler hat 2019 den postgradualen Studiengang M.Sc. Rechtspsychologie an der PHB abgeschlossen und arbeitet seitdem selbstständig als Sachverständiger im Familienrecht. Wir haben mit ihm über seinen Weg, seine Motivation und Herausforderungen seiner Arbeit gesprochen.

Herr Kreidler, warum haben Sie sich auf Familienrecht spezialisiert?

Das Familienrecht stellt Sachverständige vor viele unterschiedliche Fragestellungen und Fallkonstellationen. Das macht die Arbeit einerseits komplex, andererseits aber auch abwechslungsreich und spannend. Gerade zu Beginn stellt die Familienrechtspsychologie einen immer wieder vor Herausforderungen, was ich aber als Chance begriffen habe, mir eine breite Basis an Kompetenzen und Fachwissen anzueignen.

 

Im Masterstudiengang Rechtspsychologie an der PHB habe ich die Schwerpunkte Familienrechtliche Begutachtung und Glaubhaftigkeitsbegutachtung belegt, wobei mein Interesse beiden Schwerpunkten gleichermaßen galt und bis heute noch für beide Bereiche besteht. Ich plane daher, die Erfahrung aus den zurückliegenden Jahren im Familienrecht zu nutzen und damit zeitnah auch in der Glaubhaftigkeitsbegutachtung tätig zu werden.

 

Können Sie uns Ihren Weg zu Ihrem heutigen Beruf kurz skizzieren?

Zur Rechtspsychologie bin ich über ein freiwilliges Seminar während meines Bachelorstudiums an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf gekommen, in dem die Sachverständigentätigkeit am Beispiel der Glaubhaftigkeitsbegutachtung vorgestellt wurde. Nach meinem Masterstudium der Psychologie habe ich bereits für ein Jahr angestellt als Sachverständiger im Familienrecht gearbeitet und mich schließlich mit dem berufsbegleitenden Studium an der PHB noch fundierter mit der Rechtspsychologie auseinandergesetzt.

 

Das Rechtspsychologie-Studium an der PHB betrachte ich rückblickend als zentralen und wichtigsten Bestandteil meiner Berufsvorbereitung. Die Inhalte wurden gut strukturiert und praxisnah vermittelt, sodass ich diese unmittelbar in meiner beruflichen Tätigkeit anwenden konnte. Das spezifische psychologische Wissen zu familienrechtlichen, aber auch straf- und sozialrechtlichen Fragestellungen wird in regulären Masterstudiengängen nicht in dem Umfang vermittelt, dass ein Berufseinstieg im Anschluss verantwortungsvoll möglich wäre. Eine zielgerichtete Fortbildung halte ich, auch aufgrund der hohen Verantwortung, die mit dem Beruf einhergeht, für unbedingt notwendig.

 

Der Studiengang Rechtspsychologie an der PHB ist hierfür eine sehr gute Wahl. Viele der Dozentinnen und Dozenten waren auf ihre eigene Art inspirierend. Alle haben gemeinsam, dass sie mit Leidenschaft und echtem Interesse ihr Fachgebiet unterrichten. Im Familienrecht sind mir insbesondere die Seminare mit Herrn Dr. Kindler sehr positiv in Erinnerung geblieben; die Inhalte haben nach wie vor großen Einfluss auf meine Arbeit und die Gestaltung meiner Gutachten. Auch die Einblicke von Dozenten verwandter Professionen, etwa Juristen, Richter oder Mitarbeiter des Jugendamts waren sehr wertvoll.

 

Wie sieht ein typischer Arbeitsalltag als familienrechtspsychologischer Sachverständiger aus?

Der Arbeitsalltag lässt sich in Termine (Gespräche, Interaktionsbeobachtungen, Anhörungstermine bei Gericht, etc.) einerseits und „Schreibtischarbeit“ andererseits einteilen. Termine mit den Verfahrensbeteiligten finden sowohl in meinen Räumlichkeiten als auch in den Haushalten der Familien, beim Jugendamt oder auch an dritten Orten statt. Die Arbeit am Schreibtisch bezieht sich auf alle Phasen der Gutachtenerstellung, von der Untersuchungsplanung über die Ergebnisdarstellung bis hin zur Ausformulierung des Befunds. Allgemeine Bürotätigkeiten, organisatorische und finanzielle Angelegenheiten runden den Arbeitsalltag ab.

 

In meiner Tätigkeit bearbeite ich Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit von Eltern, zur Regelung der elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht, wobei alle drei Fragestellungen etwa zu gleichen Anteilen auftreten.

 

Was begeistert Sie an Ihrer Arbeit?

Vor allem die Gelegenheit, mit Menschen aus allen Lebenslagen, mit verschiedenen kulturellen Hintergründen und aus allen sozialen Schichten arbeiten zu dürfen. Die Familien gewähren mir als fremder Person dabei meist sehr tiefe und intime Einblicke in ihr Leben, was ich zu respektieren weiß. Am Ende jedes Gutachtens steht die Hoffnung, mit einer fundierten und wohlüberlegten Empfehlung den Lebensweg der betroffenen Kinder positiv beeinflussen zu können.

 

Was sind die größten Herausforderungen in Ihrem Beruf?

Familienrechtliche Verfahren sind in aller Regel von sehr starken Emotionen der Beteiligten geprägt. Dies macht den Beruf einerseits greifbar und echt, andererseits aber auch herausfordernd. Oftmals sind nicht alle Beteiligten mit dem Ergebnis des Gutachtens zufrieden und einverstanden, selten werden einem auch von Beginn an Skepsis und Ablehnung entgegengebracht. In manchen Fallkonstellationen muss leider auch das Fazit gezogen werden, dass es kaum noch eine „gute“ Lösung für das betreffende Kind bzw. die betreffenden Kinder gibt.

 

Wie bewahren Sie sich in einem oft emotional belastenden Arbeitsfeld Ihre eigene Resilienz?

Im Arbeitsalltag vergegenwärtige ich mir immer wieder meine Rolle und Aufgabe, aber auch die der weiteren Verfahrensbeteiligten. Kritik, Skepsis und Ablehnung betreffen meist nicht mich als Person, sondern meine Aufgabe als Sachverständiger. Den eigenen Bias, der eine objektive Beurteilung verfärben kann, gilt es sich immer wieder bewusst zu machen und so zu minimieren.

 

Abseits der Arbeit, im Privatleben, schaffe ich entsprechenden Ausgleich durch Sport und Freizeitgestaltung, um „den Kopf freizubekommen“.

 

Welche Tipps haben Sie für rechtspsychologisch interessierte Studierende?

Eine fundierte Fortbildung halte ich für zentral, wofür ich ein Studium an der PHB uneingeschränkt empfehlen kann. Praktika gewähren darüber hinaus wichtige Einblicke in den Arbeitsalltag und die Herangehensweise der Sachverständigen. Dabei wird man auf teilweise große Unterschiede treffen – mein Tipp ist hier, sich nicht verunsichern zu lassen und selbstbewusst den Weg zu gehen, den man für sich gefunden hat. Als Praxispartner der PHB biete ich interessierten Studierenden die Möglichkeit, durch Praktika einen Einblick in die familienrechtliche Begutachtung zu bekommen.

 

Wie können Interessierte mit Ihnen in Kontakt treten?

Am besten bin ich per E-Mail unter pk@kreidler-rechtspsychologie.de zu erreichen.

Möchten auch Sie und Ihr Beruf in einem Interview vorgestellt werden?
Ihre Erfahrungen und Einblicke in die Praxis sind für unsere Studierenden inspirierend und hilfreich.
Melden Sie sich gern via alumni@phb.de

Leaking: Können Warnsignale helfen, Terroranschläge zu verhindern? Interview mit Prof. Rebecca Bondü

Mannheim, Magdeburg, Aschaffenburg, München und Wien: in den vergangenen Monaten wurde eine erschreckend hohe Anzahl terroristischer Attentate verübt. Dabei zeigt sich immer wieder: Viele dieser Taten werden nicht ohne Vorzeichen begangen – Gewalttäter*innen hinterlassen oft Hinweise auf ihre Absichten. Dieses Phänomen wird als „Leaking“ bezeichnet. Prof. Dr. Rebecca Bondü, Professorin für Entwicklungs-, Pädagogische und Familienpsychologie und Leiterin des M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie, erforscht dieses Thema seit vielen Jahren. Im Interview erläutert sie die Ergebnisse ihrer Forschung und ihre Bedeutung für die Prävention von terroristischen Attentaten:

Prof. Rebecca Bondü
Prof. Rebecca Bondü

PHB: Frau Prof. Bondü – was genau versteht man unter dem Begriff Leaking?

Prof. Rebecca Bondü: Unter Leaking versteht man alle Äußerungen oder Verhaltensweisen, mit denen eine Person auf Ideen, Fantasien, positive Bewertung oder Pläne für eine schwere Gewalttat hinweist, die von Außenstehenden zumindest potentiell beobachtet werden können und die es noch erlauben würden, zu intervenieren. Zu Leaking zählen also beispielsweise Äußerungen zu einer Tatplanung im direkten Kontakt oder im Internet, Rechtfertigungen früherer Taten oder beobachtbare Tatvorbereitungen.

 

PHB: Und wie häufig kommt es vor, dass Täter*innen solche Ankündigungen oder Hinweise hinterlassen?

Rebecca Bondü: Das ist natürlich einerseits abhängig von der einzelnen Person aber auch von der Art der Gewalttat, um die es sich handelt. Im Falle von terroristischen Taten beispielsweise, insbesondere islamistisch motivierten terroristischen Taten, konnte Leaking in fast allen Fällen im Vorfeld der Tat beobachtet werden. Hinzu kamen weitere Warnsignale. Vor Partnerschaftstötungen kam Leaking nicht ganz so regelmäßig vor. In beiden Tatbereichen konnten wir aber bestimmte Merkmale und Inhalte von Leaking und anderen Warnsignalen identifizieren, die zuverlässig auf eine spätere Tatausführung hindeuteten und die genutzt werden können, um das Tatrisiko abzuschätzen. Diese Befunde haben wir in die beiden Risikoanalyseinstrumente LATERAN-IT zu islamistisch motivierten terroristischen Taten und GaTe-RAI zu Partner:innentötungen integriert.

 

PHB: Gibt es typische Muster und Warnsignale bei Menschen, auf die man achten sollte?

Prof. Rebecca Bondü: Ja, bestimmte Formen, Merkmale und Inhalte von Leaking und anderen Warnsignalen deuten auf ein erhöhtes Tatrisiko hin. Die genauen Merkmalskonstellationen sind dabei auch vom konkreten Deliktbereich abhängig. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass Tatvorbereitungen, Ankündigungen gegenüber Dritten oder auffällige Verhaltensänderungen Aufmerksamkeit verdienen, insbesondere wenn diese gehäuft auftreten. Es ist daher wichtig nachzufragen, ob es womöglich noch mehr davon gibt, wenn man auf Leaking oder andere Warnsignale aufmerksam geworden ist. Denn diese können nicht einzeln und für sich genommen, sondern immer nur in der Gesamtschau betrachtet werden. Ziel ist immer, ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten. Denn einzelne Signale bedeuten nicht automatisch, dass eine Tat geplant ist, und sie können auch auf ganz andere Problemlagen hinweisen.

 

PHB: Wie kann man reagieren, wenn man solche Anzeichen mitbekommt?

Prof. Rebecca Bondü: Es ist wichtig, solche Beobachtungen nicht einfach zu ignorieren. Gerade wenn man mitbekommt, dass es weitere Warnsignale gibt: wenn es also schon früher ähnliche Aussagen oder Ankündigungen gab. Oder wenn es andere auffällige Verhaltensänderungen gibt, die auf eine Tatbereitschaft hindeuten könnten. Dann sollten die relevanten Informationen an die verantwortlichen Polizeibehörden weitergegeben werden. Diese verfügen einerseits über die Expertise und wenn erforderlich über die rechtlichen Mittel, weitere Informationen einzuholen und ein Tatrisiko zu beurteilen.

 

PHB: Welche Herausforderungen und Potentiale sehen Sie für die Anwendung des Wissens zu Leakingphänomenen?

Prof. Rebecca Bondü: Das Phänomen Leaking ist leider noch nicht bekannt genug und auch die von der Wissenschaft entwickelten Bewertungskriterien müssen noch weitere Verbreitung finden. Das kann bei der adäquaten Einschätzung eines Falls sehr hilfreich sein. Die von uns erarbeiteten Kriterien und die Instrumente LATERAN-IT und GaTe-RAI fußen auf empirischen Daten und bieten somit objektive Entscheidungshilfen. Sie haben außerdem in den ersten Evaluationen gute Ergebnisse gezeigt. Trotzdem bleibt in der Interpretation dessen, was als Leaking betrachtet werden sollte und was nicht, immer ein Spielraum. In einigen Fällen sind Leaking und andere Warnsignale auch erst in der Rückschau eindeutig als solche erkennbar. Kein Risikoanalyseinstrument weist eine hundertprozentige Treffsicherheit auf.

 

PHB: Auf welche anderen Bereiche ist die Forschung an Leakingphänomenen übertragbar?

Prof. Rebecca Bondü: Leaking wurde bislang in den Bereichen School Shootings, Terrorismus und Partner:innentötungen untersucht. In allen diesen Deliktbereichen fanden sich zuverlässige Hinweise auf Leaking und seinen Beitrag zur Risikoeinschätzung. Insofern ist davon auszugehen, dass Leaking auch bei allen anderen zielgerichteten Gewalttaten eine Rolle spielen kann.

Zur Person

Prof. Dr. Rebecca Bondü leitet seit 2018 an der PHB den Fachbereich Entwicklungs-, Pädagogische und Familienpsychologie. Sie hat außerdem die Studiengangsleitung für den neuen M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie inne. In ihrer Forschung untersucht sie unter anderem seit vielen Jahren Leakingphänomene als Ansatzpunkte zur Prävention terroristischer oder anderer Gewalttaten. Die Forschungen wurden in Zusammenarbeit mit anderen Universitäten sowie Polizeibehörden durchgeführt.

Öffentliche Veranstaltung zum Thema

Prof. Dr. Rebecca Bondü: „Tötungsdelikte in Partnerschaft und Familie: Warnsignale und Prävention“

 

Öffentlicher Vortrag an der PHB
13. Mai 2025 ab Uhr
Online via Zoom

Dem Gehirn bei der Arbeit zusehen: PHB startet eigenes EEG-Labor unter Leitung von Prof. Dr. Guido Hesselmann

Unter Leitung von Prof. Guido Hesselmann wurde im Januar an der PHB ein neues EEG-Labor eröffnet. Gefördert durch das Center for Open Science (COS) wurde hierzu das bestehende psychophysische Labor um eine EEG-Einheit erweitert. Damit können an der PHB nun auch Experimente und Studien durchgeführt werden, die Messungen von Gehirnaktivität beinhalten. Für dieses Jahr sind bereits zwei erste Forschungsprojekte geplant.

 

„Wir verfolgen vornehmlich zwei Ziele mit dem Labor“, so Prof. Guido Hesselmann zu den Hintergründen. „Einerseits haben wir in der Arbeitsgruppe spannende EEG-Experimente geplant, die psychologische Forschung an der PHB auf einer anderen Ebene als bisher ermöglichen werden. Außerdem wollen wir aber auch die Studierenden an psychologische Experimente heranführen, bei denen man mit dem EEG gewissermaßen dem Gehirn bei der Arbeit zuschauen kann. Perspektivisch wollen wir außerdem daran arbeiten, EEG-Forschung auch für Themen der klinischen Psychologie zu verwenden.“

Im Januar hat nun bereits ein Pilotexperiment für eins der beiden geplanten Forschungsprojekte begonnen. Charlott Wendt, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich, beschäftigt sich im Rahmen ihrer Dissertation mit der Gestaltung von Priming-Experimenten. Als Priming werden in der Psychologie Reize oder Erfahrungen verstanden, die darauf folgende Wahrnehmungsinhalte oder Verhaltensformen beeinflussen. „In meinem Projekt nehmen wir eine Mehraufgabenperspektive ein, weil uns interessiert, wie sich Eigenschaften der Prime-bezogenen Aufgabe auf die Target-bezogene Aufgabe auswirken.“, so Charlotte Wendt. „Ziel ist es, Empfehlungen zum Design solcher unbewussten Priming-Experimente aufzustellen.“

 

In einem zweiten Projekt beschäftigt sich Jonathan Buchholz, ebenfalls Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe, mit der Frage, wie das Gehirn arbeitet, wenn Menschen Vorhersagen treffen. „Unsere visuelle Wahrnehmung ähnelt weniger einer objektiven Abbildung der Realität, sondern mehr einer aktiven Konstruktion unserer eigenen Wirklichkeit.“, so Buchholz. „Während dieser Wirklichkeitskonstruktion generiert unser Gehirn kontinuierlich Vorhersagen auf unterschiedlichen Komplexitäts- und Abstraktionslevel. In meiner Forschung untersuche ich die rhythmischen Schwingungen des Gehirns (‚neuronale Oszillationen‘), während diese Vorhersagen generiert werden. Dabei interessieren mich besonders die Unterschiede neuronaler Oszillationen bei verschiedenen Arten von Vorhersagen.“ Das Projekt ist ebenfalls als Dissertationsprojekt angelegt und wird aus Mitteln der PHB gefördert. Die ersten Piloterhebungen starten im März.

Aller guten Dinge sind vier: PHB für Weiterbildung in allen sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren zugelassen

Die PHB wurde im Januar von der Berliner Psychotherapeutenkammer für die Durchführung von psychotherapeutischen Weiterbildungen in vier Verfahrensrichtungen zugelassen: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie und Analytische Psychotherapie.

 

„Die PHB steht seit ihrer Gründung für den Dialog zwischen den verschiedenen Verfahren und die Überwindung veralteter Schulenstreits“, so Dr. Koch, Geschäftsführer der PHB, zu den Hintergründen. „Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, die künftigen Weiterbildungen in allen sozialrechtlich anerkannten Verfahrensrichtungen anzubieten. Meines Wissens sind wir deutschlandweit das einzige Institut, das die Zulassung für vier Psychotherapieverfahren erhalten hat“. Als Weiterbildungsbevollmächtigte wurden Frederike Höltermann für die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Prof. Frank Jacobi für die Verhaltenstherapie, Josua Handerer für die Systemische Therapie und Dr. Roksana Mahdavi für die Analytische Psychotherapie ernannt.

 

Wann die ersten Weiterbildungen angeboten werden können, ist allerdings leider immer noch unklar. „Wir könnten sofort anfangen, wenn die Finanzierungsfrage geklärt wäre!“, so Dr. Koch. „Leider können wir aber aktuell auf der politischen Ebene nicht mit einer schnellen Regelung rechnen, die die Finanzierung der Weiterbildungen nicht auf den Schultern der Psychotherapeut*innen ablädt. Wir werden uns unsererseits daher weiterhin darauf konzentrieren, auf dem juristischen Weg eine Regelung zu forcieren.“ Gemeinsam mit fast allen Berliner Ausbildungsinstituten hatte die PHB im November Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der zuständigen Schiedsstelle, die den Antrag der PHB auf eine Festsetzung der Vergütung abgelehnt hatte. Angesichts der Wichtigkeit des Themas hoffe er auf einen Gerichtstermin innerhalb der nächsten sechs Monate, so Dr. Koch.

 

Für die Absolvent*innen der neuen psychotherapeutischen Masterstudiengänge, die seit Monaten auf den Start der neuen Weiterbildungen warten, besteht so jedoch noch immer Ungewissheit. „Bei dem aktuellen Stand rechne ich im nächsten Jahr noch nicht mit einem größeren Angebot von Weiterbildungen – zumindest, was Berlin angeht.“, so Dr. Koch. „Es ist vorstellbar, dass es in anderen Bundesländern vereinzelte Angebote geben wird, die aber im Moment nur zu schlechten Bedingungen gemacht werden können.“

Für einen Aufbruch in der Wissenschaft: PHB unterstützt 10-Punkte-Plan der Max-Planck-Gesellschaft für die künftige Bundesregierung

Die PHB unterstützt mit Nachdruck den aktuellen Zehn-Punkte-Plan der Max-Planck-Gesellschaft als Forderung an die Wissenschafts- und Innovationspolitik der zukünftigen Bundesregierung. Bildung, Forschungsförderung, weitgehende institutionelle Autonomie und Wissenschaftsfreiheit müssen zu den Prioritäten der Politik gehören.

 

In ihrer Stellungnahme fordert die Max-Planck-Gesellschaft eine nachhaltige Finanzierung von Forschung und Lehre, den Abbau bürokratischer Hürden sowie die Förderung internationaler Forschungskooperationen. Diese Ziele decken sich mit den Interessen der PHB, die als private Universität ein großes Interesse an einer effizienten und innovationsfördernden Wissenschaftslandschaft hat.

 

Insgesamt teilt die PHB die Vision einer gestärkten und zukunftsfähigen Wissenschaftslandschaft, die durch wissenschaftliche Vielfalt, Modernisierung und langfristige Finanziernug auf eine nachhaltige Weiterentwicklung ausgerichtet ist. Exzellente Bedingungen für wissenschaftliche Bildung und Forschung müssen zu den Prioritäten der Politik gehören, um Deutschland international wettbewerbsfähig zu halten.

 

„Wenn wir jetzt nicht handeln, werden wir in wenigen Jahren ein Versorgungsproblem haben“: PHB reicht Klage ein

Im Ringen um eine Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildungen hat die PHB nun Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der zuständigen Schiedsstelle, die im September den Antrag der PHB auf eine Festsetzung der Vergütung abgelehnt hatte. Die PHB wird in der Klage unterstützt von mehr als 20 weiteren psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist der juristische Weg die einzige Möglichkeit, eine Klärung der Finanzierung der Weiterbildungen in absehbarer Zeit herbeizuführen.

 

„Nach dem Zerbrechen der Ampel-Koalition ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz für diese Legislaturperiode gescheitert. Wir müssen davon ausgehen, dass eine Neuregelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildungen auf politischem Weg damit in weite Ferne gerückt ist. Wir werden uns daher verstärkt darauf konzentrieren, auf dem juristischen Weg eine Klärung im Sinne der zukünftigen Psychotherapeut*innen herbeizuführen.“, so Dr. Günter Koch, Geschäftsführer und Kanzler der PHB, zu den Hintergründen.

 

PHB reicht Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen Entscheidung der Schiedsstelle ein 

 

Nachdem die Verhandlungen zwischen der PHB und den gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung der Weiterbildung im letzten Jahr gescheitert waren, hatte die PHB einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung durch die Schiedsstelle gestellt. Nach dem Schiedsspruch wären die Krankenkassen jedoch lediglich verpflichtet, die Leistungen der Weiterbildungsambulanz der PHB entsprechend dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu vergüten. Der Antrag der PHB auf eine höhere Vergütung zur Deckung der Weiterbildungskosten war abgelehnt worden.

 

„Eine angemessene Entlohnung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sowie eine qualitativ hochwertige Weiterbildung kann zu diesen Bedingungen jedoch nicht angeboten werden.“, so Dr. Koch. Die Klage der PHB richtet sich nun vor allem gegen die Begründung der Schiedsstelle, die in ihrer Entscheidung der Argumentation der Krankenkassen gefolgt war, es sei nicht deren Aufgabe, Weiterbildungen zu fördern. „Dieses Argument kann aber nicht greifen“, so Dr. Koch weiter. „Denn in anderen Fällen wird die ärztliche Weiterbildung sehr wohl von Krankenkassen gefördert, wenn und weil nämlich die Versorgung in bestimmten Regionen und in bestimmten Fachbereichen wie etwa der Allgemeinmedizin bedroht ist. Ein entsprechendes Problem droht aber bei der psychotherapeutischen Versorgung. Wenn wir jetzt nicht handeln, werden in wenigen Jahren noch viel weniger Plätze für dringend benötigte Psychotherapien zur Verfügung stehen.“

 

Flächendeckender Start der Weiterbildungen verzögert sich weiter

 

Für die Absolvent*innen der neuen psychotherapeutischen Masterstudiengänge, die seit Monaten auf den Start der neuen Weiterbildungen warten, besteht aktuell leider weiterhin Ungewissheit. „Bei dem aktuellen Stand rechne ich im nächsten Jahr noch nicht mit einem größeren Angebot von Weiterbildungen – zumindest, was Berlin angeht.“, so Dr. Koch. „Es ist vorstellbar, dass es in anderen Bundesländern vereinzelte Angebote geben wird, die aber im Moment nur zu schlechten Bedingungen gemacht werden können.“

Examensfeier: PHB verabschiedet Absolvent*innen und zeichnet herausragende Abschlussarbeiten aus

Am 01. November fand an der PHB die diesjährige Herbst- und Examensfeier statt, auf der Absolventen und Absolventinnen der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der Approbationsausbildungen verabschiedet wurden. Im Rahmen der Feier zeichnete Rektor Prof. Siegfried Preiser zudem herausragende Abschlussarbeiten dieses Jahrgangs aus. Durch den Verein der Freunde und Förderer werden hierfür jährlich zwei Preise für herausragende Abschlussarbeiten und ein Preis für eine Abschlussarbeit mit herausragender gesellschaftlicher Relevanz gestiftet. Preisträgerinnen waren dieses Jahr Louisa Stöwe (B.Sc. Psychologie), Morgane Kroeger (M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie) sowie Sophia Kunze (M.Sc. Psychologie).

 

 

Weibliche sexualisierte Gewalt: Zusammenhang zwischen Fantasie und Verhalten

Den Preis für die beste Bachelorarbeit erhielt Louisa Stöwe, die sich dem Thema sexualisierte Gewalt widmete. Dabei nahm sie einen besonderen Fokus ein: „Die bisherige Forschung hat sich fast ausschließlich mit männlichen Tätern beschäftigt“, so die Absolventin. „Ich wollte stattdessen den Fokus auf weibliche sexuelle Aggression legen. Das Phänomen mag vielleicht erst einmal fremd erscheinen, aber es kommt vor – und zwar sogar in einem relativ hohen Maß.“ In ihrer Arbeit untersuchte sie die Frage, ob aggressive sexuelle Fantasien die Tendenz sexuelle Gewalt auszuüben erhöhen. Zu diesem Zweck nutzte sie Daten einer Fragebogenerhebung, an der mehr als 1700 Frauen zwischen 18 und 79 Jahren teilgenommen hatten. Ihr Ergebnis: tatsächlich konnte die Häufigkeit von aggressiven sexuellen Fantasien über andere Risikofaktoren hinaus einen signifikanten Anteil der Tendenz zu sexuell nötigendem Verhalten erklären. Die Jury würdigte die Arbeit als „hervorragende Bachelorarbeit, die besondere Beachtung und Auszeichnung“ verdiene und dazu beitrage Forschungslücken zu sexueller Aggression durch Frauen zu schließen.

 

Leaking in Psychotherapien: Wie oft kündigen Menschen in Psychotherapien Gewaltdelikte an? 

Für eine herausragende Masterarbeit ausgezeichnet wurde Morgane Kroeger mit ihrer Arbeit zum Thema „Leaking im Rahmen von Psychotherapien“. Bei Leaking handelt es sich Aussagen oder Verhaltensweisen, die darauf hinweisen, dass eine Person vorhat, eine schwerwiegende Gewalttat wie Tötungsdelikte, Amok- oder Terroranschläge zu verüben. „Die bisherige Forschung hat gezeigt, dass ein Großteil der Täter*innen im Vorfeld genau diese Verhaltensweisen zeigten.“, so Morgane Kroeger. „Daher handelt es sich um einen wichtigen Ansatzpunkt, um potentielle Täter*innen frühzeitig zu identifizieren. Das Wissen zu diesem Thema ist allerdings noch sehr begrenzt. So wurde noch nicht systematisch untersucht, ob Leaking auch im Rahmen von Psychotherapien beobachtet werden kann. Genau damit habe ich mich dann in meiner Masterarbeit befasst.“ Ziel ihrer Arbeit war es erste Erkenntnisse zur Häufigkeit von Leaking in diesem Kontext zu erlangen und den Umgang von Psychotherapeut*innen zu untersuchen. Dazu führte die Absolventin eine Onlinebefragung mit 195 Psychotherapeut*innen durch. Das Ergebnis: mit 42 Prozent wurde Leaking häufig, wenn auch seltener als erwartet, von den Teilnehmenden beobachtet. Dabei fühlten sich die Psychtherapeut*innen unabhängig von ihrer Berufserfahrung im Durchschnitt wenig kompetent im Umgang mit Leaking und wünschten sich mehr Unterstützung. „Morgane Kroeger hat mit ihrer Masterarbeit dazu beigetragen, eine wichtige Forschungslücke zu Leakingphänomenen aufzuarbeiten, indem sie die Häufigkeit, die Formen und die Reaktionen auf Leaking im psychotherapeutischen Kontext erstmals systematisch beleuchtet.“, so die Jury in ihrer Laudatio. „Es handelt sich um eine hervorragende Masterarbeit, die sich auf innovative Weise mit einem gesamtgesellschaftlich relevanten Thema auseinandersetzt und Wege aufzeigt, wie die Prävention schwerer Gewalttaten in Zukunft häufiger gelingen kann“.

 

Wie müssen sich Arbeitsbedingungen verändern damit Menschen mit Post-COVID-Fatigue erwerbstätig bleiben können?

Den Preis für eine Masterarbeit mit herausragender gesellschaftlicher Relevanz erhielt Sophia Kunze. In ihrer Arbeit beschäftigte sie sich mit gesundheitlichen Auswirkungen des Post-COVID-Fatigue Syndroms und deren Einfluss auf das Arbeitsleben. „Für viele Menschen ist die Pandemie noch lange nicht vorbei. Selbst milde Krankheitsverläufe haben bei einigen Menschen zu Post-COVID-Syndromen geführt, die mit chronischer Erschöpfung und Müdigkeit sowie weiteren alltagsbeeinträchtigenden Symptomen einhergehen. Erste Studien haben gezeigt, dass dies in vielen Fällen zur Erwerbsunfähigkeit geführt hat“, führte Sophia Kunze den Hintergrund ihrer Arbeit aus. Da es zu ihrer Forschungsfrage noch wenig Studien gibt, wandte sie ein exploratives Forschungsdesign an. Mittels qualitativer Interviews befragte sie Personen aus verschiedenen Berufsgruppen zu ihrem Umgang mit Belastungen am Arbeitsplatz. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass eine Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit bei Post-COVID Syndromen individuelle Anpassungen der Arbeitsbedingungen erfordert, wobei vor allem die Einhaltung der jeweiligen Belastungsgrenze und die Möglichkeit zu flexibler Arbeitsgestaltung als unerlässlich angesehen wurden. Eine aktive Teilhabe an Erwerbsarbeit zu gewährleisten sei, so die Jury in ihrer Begründung, „eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, deren Bewältigung fundierte Forschungserkenntnisse braucht. Hierzu leistet die Arbeit von Frau Kunze einen Beitrag, weil sie in emphatischer Weise, erstmalig die Erfahrungen von Long-Covid Erkrankten bei dem Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit dokumentiert und aus den Aussagen relevante Herausforderung für einen gelungenen Wiedereinstieg herausarbeitet.“

Weiterführende Infos

Die PHB prämiert jedes Jahr herausragende Abschlussarbeiten von Absolventen und Absolventinnen. Die Preisgelder werden vom Verein der Freunde und Förderer der PHB gestiftet. Weitere Informationen zu den Preisträgerinnen des Jahres 2024 und ihren Abschlussarbeiten:

 

  • Louisa Stöwe (B.Sc. Psychologie): „Der Einfluss von aggressiven sexuellen Fantasien und frauenspezifischen Risikofaktoren auf die
    Neigung zu sexueller Nötigung bei Frauen“
  • Morgane Kroeger (M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie): „Leaking im Rahmen von Psychotherapien“
  • Sophia Kunze (M.Sc. Psychologie): „Eine Interviewstudie über den Einfluss von Post-COVID-Fatigue auf die Arbeitswelt: Wie müssen sich Arbeitsbedingungen verändern damit Personen mit Post-COVID-Fatigue langfristig erwerbstätig bleiben können?“

„Psychotherapie ist unersetzlich – Weiterbildung finanzieren und zwar plötzlich“: Studierende demonstrieren vor dem Bundestag

Zum dritten Mal haben sich Psychologiestudierende vor dem Bundestag getroffen, um für eine zeitnahe Klärung der Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildungen auf politischer Ebene zu demonstrieren. Organisiert wurde die Demonstration von der Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo) und dem PtW Forum – geleitet wurde sie unter anderem von Nikolas Scholz, Studierender an der PHB und Mitglied des PtW Forums.

 

Zu den Zielen der Demonstration sagte Nikolas Scholz: „Wir wollten die Demonstration eigentlich zum Zeitpunkt der Anhörung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestags machen. Aber wir haben vergeblich auf einen Termin gewartet – der sollte eigentlich schon Ende September stattfinden, war aber bis zum Tag unserer Demonstration noch nicht angekündigt. Dementsprechend haben wir trotzdem demonstriert, um uns Gehör zu verschaffen und erneut die Finanzierung der Weiterbildung zu fordern, die unsere berufliche Zukunft und auch die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland bedeutet.“ Sein Resümee der Veranstaltung war positiv: „Es haben mehr Menschen teilgenommen, als wir vor dem Hintergrund des Semesterbeginns erwartet hatten. Es kamen Studierende der Berliner Universitäten – aber auch von Universitäten außerhalb Berlins wie Potsdam oder Lübeck. Das hat uns sehr gefreut. Außerdem wird unser Anliegen zunehmend auch von den Medien aufgegriffen. Wir hoffen, dass es dadurch noch stärker in der Gesellschaft bekannt wird und den Druck auf die Politik verstärkt.“

 

Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der PHB, unterstützt die Forderungen der Studierenden. „Es gibt ja in einigen Bundesländern aktuell die Bestrebung, die Weiterbildung in ambulanten Praxen durch Zuschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung zu ermöglichen. Das ist ein Ansatz, der keine flächendeckende Lösung sein kann. Die entsprechenden Zuschüsse werden nur an Praxen vergeben, die die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen der Weiterbildung nicht allein erfüllen können. Es braucht zusätzlich eine systematische Finanzierung institutioneller Weiterbildung über die Krankenkassen. Da die Krankenkassen sich, wie die PHB im Rahmen ihres Schiedsstellenverfahrens schmerzhaft erfahren musste, einer direkten Finanzierung bislang völlig verweigern, ist es an der Politik sie dazu gesetzlich zu verpflichten.“

 

Einige Tage nach der Demonstration steht der Termin für die Anhörung im Gesundheitsausschuss nun fest: sie wird am Mittwoch, den 13. November 2024 von 15 bis 16:30 Uhr stattfinden. Auf die Frage, ob es an dem Tag wieder eine Demonstration geben wird, sagt Nikolas Scholz: „Auf jeden Fall! Das ist der Tag, an dem das Gesetz noch einmal geändert werden kann. Wir werden da sein und laden alle, denen die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland am Herzen liegt, ein, uns zu unterstützen!“

Termin der Anhörung

Öffentliche Anhörung zum Gesundheitsstärkungsversorgungsgesetz

 

Zeit: Mittwoch, 13.11. 2024 ab 15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

 

Infos auf der Website des Deutschen Bundestags

Die PHB heißt Prof. Dr. Patrick Mussel als Professor für Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie willkommen!

Die Psychologische Hochschule Berlin heißt Prof. Dr. Patrick Mussel herzlich willkommen, der zum 1. Oktober 2024 die Berufung zum Professor des Arbeitsbereichs Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie angenommen hat. Prof. Mussels Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich von Struktur, Erfassung und neuronalen Korrelaten der Persönlichkeit, zu denen er auch an der PHB lehren und forschen wird. 

 

Prof. Patrick Mussel war im Anschluss an sein Psychologiestudium in Trier zunächst als Leiter des Bereichs Forschung und Entwicklung der Managementberatung S & F Personalpsychologie tätig. Berufsbegleitend promovierte er bei Prof. Dr. Heinz Schuler in Hohenheim zu strukturierten Einstellungsinterviews, seine Arbeit wurde mit summa cum laude bewertet.

 

Während seiner post-doc-Zeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg forschte Professor Mussel zu interindividuellen Unterschieden im Kontext der Neuroökonomie. Besonderes Interesse hatte er dabei am Konstrukt Gier: Wo kommt es her, wie können wir es messen, wie beeinflusst es unser Entscheidungsverhalten, wie entwickelt es sich über die Zeit, und was könnten neuronale Korrelate von Gier sein?

 

Anschließend ging Professor Mussel an die Freie Universität Berlin, zunächst als Gastprofessor, anschließend berufen als W2-Professor auf Zeit. Einer seiner Forschungsschwerpunkte betraf hier die Struktur von Glaubenssätzen, die repräsentieren, was Menschen über sich, andere und die Welt denken. Bei der Untersuchung von Glaubenssätzen setzte er auch Methoden aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz ein, insbesondere des Natural Language Processings, die es erlaubten, semantische Aspekte von Glaubenssätzen zu analysieren und diese den empirisch ermittelten Überzeugungen gegenüberzustellen.

Nach der Förderung ist vor dem Antrag: Verein der Freunde und Förderer der PHB nimmt wieder Förderanträge entgegen!

Der Verein der Freunde und Förderer engagiert sich ideell, inhaltlich und finanziell für die Entwicklung der PHB, ihrer Nachwuchswissenschaftler*innen und -psychotherapeut*innen. Wann immer Studierende der PHB besondere Aufwendungen haben, die ihrer akademisch-beruflichen Weiterentwicklung dienen, z.B. durch die Teilnahme an Kongressen, Tagungen oder Workshops können sie zur finanziellen Unterstützung einen Förderantrag an den Förderverein der PHB stellen.

 

Ab sofort und bis zum 31.03. (danach erst wieder zum 30.09.) können Förderanträge eingereicht werden! Eingehende Anträge werden bis dahin gesammelt und nach Ablauf der Frist erfolgt schnellstmöglich eine  Rückmeldung durch den Vorstand des Fördervereins.

 

Davon unberührt ist die Bewerbungsfrist für das Deutschlandstipendium, das der Förderverein mit 50 Prozent bezuschusst. Bewerbungen für das Deutschlandstipendium sind weiterhin bis zum 31.07. eines Jahres möglich.

 

Der Verein zur Förderung der Psychologischen Hochschule Berlin e.V. verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Er unterstützt die Psychologische Hochschule Berlin seit ihrer Gründung 2010.