Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) ist vom Zulassungssausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin zur Weiterbildung von PsychotherapeutInnen in den vier Richtlinienverfahren „Verhaltenstherapie“, „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“, „Systemische Therapie“ sowie „Analytische Psychotherapie“ ermächtigt worden. Sie darf damit im Rahmen der künftigen psychotherapeutischen Weiterbildungen in ihren Räumen ambulante psychotherapeutische Behandlungen durchführen.
„Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der Psychotherapeutengesetzreform an der PHB“, so Dr. Günter Koch, Kanzler der PHB. „Wir sind meines Wissens bundesweit die erste Universität, die diese Ermächtigung erhalten hat. Wir hoffen, dass im Herbst auch die Akkreditierungsprozesse bei der Psychotherapeutenkammer Berlin abgeschlossen sind. Wenn dann noch unsere Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Vergütung der Weiterbildungsteilnehmenden positive Ergebnisse erzielen, können wir die neuen Weiterbildungen zeitnah und sicher als eine der ersten deutschen Universitäten anbieten.“