Prognose kindeswohlgefährdenden Elternverhaltens (PROSPECT): Neues DFG-Projekt im Bereich Familienrechtspsychologie

Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu, Juniorprofessorin im Fachbereich Rechtspsychologie an der PHB
Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu

Rechtspsychologie an der PHB: Das Auftreten von Kindeswohlgefährdungen in Deutschland ist ein gesellschaftlich sehr relevantes und zudem wachsendes Problem. Wenn im Rahmen von Kinderschutzverfahren das staatliche Wächteramt greift, beauftragen Familiengerichte regelmäßig psychologische Sachverständige, um für die Kindeswohlprognose entsprechend notwendige Expertise einzuholen. Die familienrechtspsychologische Begutachtung ist in den letzten Jahren jedoch wissenschaftlich wie medial in die Kritik geraten. Kritisiert wird unter anderem, dass systematische Kenntnisse zur Reliabilität und Validität von Kindeswohlprognosen noch an vielen Stellen fehlen. Diese können jedoch wesentlich zur Verbesserung der Begutachtungsqualität beitragen.

 

Unter Leitung von Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu wird nun in einem neuen DFG-Projekt die Reliabilität von psychologischen Sachverständigeneinschätzungen über künftig zu erwartende Kindeswohlgefährdungen durch Elternverhalten und darauf aufbauende Gerichtsentscheidungen in Kinderschutzverfahren untersucht. Auf Basis der Gerichtsakten werden die Fälle mittels eines strukturierten Prognoseinstruments re-analysiert. Hierzu wird, aufbauend auf international vorliegenden Befunden, ein deutschsprachiges prognostisches Instrument zur Risikoeinschätzung von kindeswohlgefährdendem Elternverhalten (weiter-) entwickelt. Weiter werden Zusammenhänge der psychosozialen Gesundheit und Lebensqualität der Kinder mit der Risikoprognose und der gutachterlichen Empfehlung analysiert. Im letzten Schritt wird geprüft, ob die Sachverständigenempfehlungen durch die Gerichte in der Praxis umgesetzt werden und welche Indikatoren die Gerichte in ihrer Beschlussfassung zur Anordnung von Maßnahmen in der Praxis heranziehen.

 

Das DFG-Projekt wird an der PHB im Arbeitsbereich Familienrechtspsychologie starten und ist auf drei Jahre angelegt. In diesem Forschungsfeld ist eine derart umfassende Datenerhebung in Deutschland derzeit einmalig. Perspektivisch kann mit diesem Projekt der Grundstein für Anschlussuntersuchungen über die Validität der Prognosen und die Wirkung beschlossener Maßnahmen in Kinderschutzverfahren gelegt werden.

 

Das Projekt wird durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.