Forschungsprojekt: „Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren“

Verbundprojekt: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (Prof. Dr. Thomas Bliesener), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht (Prof. Dr. Karsten Altenhain), Psychologische Hochschule, Professur für Rechtspsychologie (Prof. Dr. Renate Volbert).

Mitarbeitende: Mona Leve und Jana Otzipka

Zeitperspektive: 01.10.2019 – 31.03.2022

Ziel: Mit dem Forschungsprojekt soll das Problem möglicher Fehlurteile in Strafverfahren unter zwei Perspektiven adressiert werden: Es sollen einerseits potenzielle Fehler im Strafprozess erschlossen und andererseits die Möglichkeiten Verurteilter zur Geltendmachung von Fehlern analysiert werden. Dazu werden a) anhand von Experteninterviews die Initiierung von Wiederaufnahmeverfahren beleuchtet, b) in einer quantitativen Aktenanalyse von 750 Akten die gerügten Fehler und Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren untersucht und c) durch eine qualitative Aktenanalyse von 150 erhoben, welche genauen Umstände zu den gerügten Fehlern geführt haben. Dabei soll vergleichend analysiert werden, ob auf diese Weise Erkenntnisse zu möglichen Fehlern gewonnen werden, die über den jeweiligen Einzelfall hinaus potenziell von Bedeutung sind. Es sollen häufig vorkommende Fehlerquellen identifiziert werden, um Vermeidungsmöglichkeiten für die Rechtsanwendungspraxis zu generieren. In der Berliner Arbeitsgruppe liegt der Fokus auf gerügten Fehlern, die aus psychologisch/psychiatrischen Gutachten resultieren oder umgekehrt daraus, dass entsprechende Gutachten nicht in Auftrag gegeben wurden.

Förderung:

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Fördervolumen PHB: 198.330 €