Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) begrüßt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und dem Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith) die Anerkennung der psychotherapeutischen Weiterbildung im aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Der Entwurf stellt einen wichtigen Schritt dar, um die rechtliche Stellung der Weiterbildungsambulanzen zu stärken und die psychotherapeutische Weiterbildung strukturell abzusichern.
Zugleich schließt sich die PHB der Einschätzung von DGPs und unith e.V. an, dass die geplanten Regelungen noch nicht weit genug gehen. Damit die hohe Qualität in der Ausbildung und die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert werden können, müssen die Kosten für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung verbindlich in die Finanzierung einbezogen werden. Ohne diese Berücksichtigung droht eine fortbestehende strukturelle Unterfinanzierung, die faire Vergütungen für Weiterbildungsteilnehmende und ein flächendeckendes Angebot an Weiterbildungsstellen gefährdet.
Die PHB teilt die Einschätzung der Fachverbände, dass nur eine umfassende und nachhaltige Finanzierung aller Bestandteile der Weiterbildung sicherstellen kann, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung ihr Ziel erreicht: eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und zukunftssichere psychotherapeutische Versorgung in Deutschland.
Weitere Informationen zur gemeinsamen Stellungnahme finden Sie auf der Website von unith.