Im April 2025 haben vier Absolventinnen der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) erfolgreich die Approbationsprüfung im Rahmen des neuen Psychotherapeutengesetzes bestanden: Frau Kathrin Fischer, Frau Jacobina Blüm, Frau Katharina Jaenicke und Frau Lena Jaeschke. Herzlichen Glückwunsch!
Wir gratulieren den vier Absolventinnen und teilen an dieser Stelle einige ihrer Erfahrungen.
Alle vier haben den Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.) an der PHB absolviert und dürfen sich nun approbierte Psychotherapeutinnen nennen. Die Approbationsprüfung bildet den Abschluss der universitären Phase der neuen psychotherapeutischen Ausbildung. Im Unterschied zum vorherigen Ausbildungssystem kann sich zur neuen Approbationsprüfung anmelden, wer ein psychologisches Bachelor- und Masterstudium erfolgreich abgeschlossen hat, das den Voraussetzungen des reformierten Psychotherapeutengesetzes entspricht. Im Anschluss dürfen Absolvent*innen sich als Psychotherapeut*in bezeichnen.
Die neue Approbationsprüfung gliedert sich in zwei Teile, die an unterschiedlichen Tagen stattfinden: eine mündlich-praktische Fallprüfung sowie die sogenannte „Anwendungsorientierte Parcoursprüfung“ (AOPP). In der AOPP steht weniger reines Theorieabfragen im Vordergrund – vielmehr werden hier konkrete fachliche Kompetenzen geprüft. Die Prüfung umfasst insgesamt fünf Stationen von jeweils 20 Minuten, in denen mit Simulationspatient:innen gearbeitet wird. Die mündlich-praktische Fallprüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert etwa 45 Minuten. Anhand einer zuvor erstellten Patientenanamnese werden sowohl fachliches Wissen als auch psychotherapeutisches Handeln und Denken überprüft.
Effiziente Strategien bei knappem Zeitrahmen
Kathrin Fischer hat ihre Prüfungsvorbereitung unter besonderen Bedingungen organisiert – sie reichte ihre Masterarbeit erst eine Woche vor der ersten Prüfung ein. „Ich hatte sehr wenig Zeit zum Lernen und bin trotzdem durchgekommen“, erzählt sie. Der Schlüssel: eine strukturierte Planung, Wiederholung des ICD-10, das gezielte Lernen einzelner Leitlinien und eine kreative Methode: „Ich habe mir Formulierungen zur Patientenaufklärung mit der Memo-Funktion meines Handys selbst aufgenommen, sodass ich sie unterwegs hörend wiederholen konnte.“
Zur mündlichen Prüfung gibt sie folgenden Rat: „Ich habe unterschätzt, dass in der mündlichen Prüfung die Anamnese auch aus TP-Perspektive beleuchtet wird. Das würde ich – inklusive OPD – im Nachhinein deutlich genauer lernen.“ Auch eine gute Dokumentation während der Praktika sei wichtig, um später auf vollständige Anamnesen zurückgreifen zu können.
In der Vorbereitung war vor allem auch eines hilfreich gewesen: Rollenspiele mit verschiedenen Personen. Alle vier Absolventinnen hatten sich in den Monaten vor der Prüfung regelmäßig zu Lerngruppen getroffen. Neben dem Austausch über die Lerninhalte übten sie auch gemeinsam die Patienteninteraktion in Rollenspielen.
Theorie, Praxis und persönliche Entwicklung
Die Erfahrungen der Absolventinnen zeigen: Die neue Approbationsprüfung fordert nicht nur fachliches Wissen, sondern auch Flexibilität, Selbsterfahrung und die Fähigkeit, unter Druck professionell zu handeln.
Die PHB gratuliert Frau Fischer, Frau Blüm, Frau Jaenicke und Frau Jaeschke herzlich zur bestandenen Approbationsprüfung – und wünscht ihnen alles Gute für den Berufseinstieg in die psychotherapeutische Praxis. Ihr Weg steht stellvertretend für eine neue Generation von Psychotherapeut:innen, die praxisnah, reflektiert und engagiert in ihren Beruf starten.