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Prof. Dr. Martin Rettenberger: „Hinter Gittern – Was bringt eigentlich Behandlung im Strafvollzug?“ • Öffentlicher Vortrag im Rahmen der Reihe „Vielfalt der Rechtspsychologie“

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Wie wirksam sind Behandlungs- und Betreuungsprogramme für Menschen, die sich aufgrund schwerwiegender Delikte im Strafvollzug befinden? Und unter welchen Umständen können sie dazu beitragen, weitere zukünftige Straftaten zu verhindern? Zu diesen Fragen referiert Prof. Dr. Martin Rettenberger, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden und Professor am Psychologischen Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), in seinem Vortrag „Hinter Gittern – Was bringt eigentlich Behandlung im Strafvollzug?“. Der Vortrag findet im Rahmen der PHB-Reihe „Vielfalt der Rechtspsychologie“ statt und wird webbasiert über Zoom angeboten. Anmeldungen sind über das Formular am Ende der Seite möglich.

Die Behandlung und Betreuung von Personen, die aufgrund schwerwiegender Gewalt- und Sexualdelikte verurteilt wurden und sich deshalb im Strafvollzug befinden, ist ein zentraler kriminalpräventiver Eckpfeiler, um die Rückfallgefahr nachhaltig und substantiell zu reduzieren und damit zukünftige Straftaten zu verhindern. Sowohl die deutschsprachige als auch die internationale Forschung konnte in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl wissenschaftlicher Belege für die Wirksamkeit von Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen für straffällig gewordene Personen vorbringen. Bei der Interpretation und Einordnung sind jedoch unterschiedliche Aspekte unbedingt zu berücksichtigen: Um wirklich wirksam zu sein, müssen die Behandlungs- und Betreuungsprogramme verschiedene Kriterien und Voraussetzungen erfüllen – falls sie das nicht tun, kann eine Therapie sogar negative Effekte besitzen. Werden Interventionen hingegen basierend auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen professionell geplant und durchgeführt, leistet Tätertherapie einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz, indem durch die Behandlung und Betreuung zukünftige Straftaten effektiv verhindert werden.

In seinem Vortrag stellt Prof. Dr. Martin Rettenberger zunächst einzelne allgemeine Studienergebnisse zur Wirksamkeit von Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen für straffällig gewordene Personen dar und diskutiert anschließend die genannten Kriterien und Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wirksamkeit. Dabei liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen, die noch während der Inhaftierung bzw. Unterbringung im Justizvollzug angeboten und durchgeführt werden.

Einladungsflyer

Über Prof. Dr. Martin Rettenberger

Foto by © Petra A. Killick

Prof. Dr. Martin Rettenberger studierte Psychologie (Dipl.-Psych.) an der Universität Regensburg und an der Freien Universität Berlin sowie Kriminologie (M.A.) an der Universität Hamburg. Er promovierte über die Möglichkeiten und Grenzen kriminalprognostischer Instrumente für Sexualstraftäter an der damaligen Sektion Forensische Psychotherapie an der Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universität Ulm.

Parallel war er als klinisch-gutachterlicher und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) in Wien tätig. Anschließend arbeitete er am Institut für Sexualforschung, Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Zwischen 2013 und 2015 war er Juniorprofessor für Forensische Psychologie am Psychologischen Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU). Seit 2015 ist er Direktor der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden, Professor am Psychologischen Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und seit 2021 President Elect der International Association for the Treatment of Sexual Offenders (IATSO).

Über die Vortragsreihe

Die Vortragsreihe „Vielfalt der Rechtspsychologie – Putting Science into Practice“ ist eine öffentliche Veranstaltungsreihe des Fachbereichs Rechtspsychologie der PHB, in der namhafte Experten und Expertinnen der Rechtspsychologie Themen ihres Arbeitsbereichs vorstellen. Die Veranstaltungen sind öffentlich – alle, die sich für das Thema interessieren sind herzlich eingeladen!

Für die Teilnahme an dem Vortrag können 2 Fortbildungsstunden für FachpsychologInnen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) bescheinigt werden.

Zur Anmeldung:

Details:

Termin:
Uhr
Standort
Psychologische Hochschule Berlin
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin