Studienbeginn ist jeweils zum Sommersemester. Bewerbungen für den Jahrgang 2024 können aktuell eingereicht werden. Es werden 22 Teilnehmer pro Studienjahr aufgenommen.

Zulassungsvoraussetzungen:
Das weiterführende Masterstudium in Rechtspsychologie an der PHB richtet sich an Psychologinnen und Psychologen, die bereits einen ersten Master oder ein Diplom in Psychologie erworben haben. Der Studiengang stellt eine Spezialisierung dar und eignet sich besonders für Psychologen, die in einem rechtspsychologischen Bereich tätig werden möchten.

Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Studiendauer: 4 Semester (berufsbegleitend)
Studienbeginn: Sommersemester

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte entweder per E-Mail in einer PDF zusammengefasst an
studienplatz@phb.de
oder postalisch an:

Psychologische Hochschule Berlin (PHB)
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin

Bewerbungsunterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf (falls bereits berufstätig mit Angabe der Art der Berufstätigkeit)
  • Foto
  • Ihr Diplomzeugnis bzw. Ihr Master- und Bachelorabschlusszeugnis in Psychologie inklusive Leistungsübersicht (beglaubigte Kopie). Damit wird Ihr abgeschlossenes Studium in Psychologie nachgewiesen. (Eine Bewerbung mit einem gleichwertigen Studienabschluss aus dem Ausland ist selbstverständlich möglich.) Ein vorläufiges Transcript of Records ist für die Bewerbung ausreichend.
  • Ein Motivationsschreiben: Warum möchten Sie an der Psychologischen Hochschule Berlin studieren und warum möchten Sie den Studiengang Rechtspsychologie absolvieren? Welches Tätigkeitsfeld streben Sie nach Abschluss des Studiums an?
  • Fügen Sie bitte eine schriftliche Erklärung bei, dass aus Ihrer Sicht die Voraussetzungen zum erfolgreichen Abschluss des Studiums gegeben sind und dass Sie insbesondere die finanzielle und zeitliche Belastung während des Studiums bewältigen können.

Hinweise zu Ihrer Bewerbung
Bitte beachten Sie, dass für das Bewerbungsgespräch eine Gebühr von 30 Euro anfällt. Wenn Sie als Studierender angenommen werden, erhalten Sie zeitnah Ihren Vertrag. Von diesem können Sie binnen einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zurücktreten. Danach ist eine Kündigung semesterweise möglich.

Wenn Sie sich per Mail bewerben, fassen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF zusammen und reichen Sie die beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse zum Bewerbungsgespräch nach.

 

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Anerkennung von erbrachten Leistungen vor bzw. außerhalb des Rechtspsychologie-Studiums an der PHB:

Können mir rechtspsychologische Weiterbildungsseminare anerkannt werden, die ich außerhalb eines Studiums gemacht habe?
Wenn diese Seminare eine angemessene Qualität haben und Inhalte des Studiums abdecken, ist das auf Antrag möglich. Von den insgesamt 60 Leistungspunkten können maximal 30 Leistungspunkte durch vorher erbrachte Leistungen anerkannt werden. Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen und Sie Veranstaltungen anerkannt haben möchten, stellen Sie bitte einen Antrag, es werden dann Einzelprüfungen vorgenommen. Beachten Sie aber bitte, dass jeweils Modulprüfungen abgelegt werden müssen, die benotet werden. Die Modulprüfungen müssen Sie in jedem Fall machen, auch wenn Ihnen Teilleistungen anerkannt werden.

Wird mir eine rechtspsychologische Tätigkeit, die ich in Vollzeit oder Teilzeit oder freiberuflich bereits ausübe (z.B. Tätigkeit in Gutachtenpraxis), als Praktikum anerkannt?
Ja, eine rechtspsychologische Berufstätigkeit wird als Praktikum anerkannt. Es sollte dabei möglichst eine Form von Anleitung geben bzw. Supervision oder Intervision bei freiberuflich Tätigen.

Können mir rechtspsychologische Praktika anerkannt werden, die ich vor Aufnahme des Studiums an der PHB gemacht habe?
Praktika, die bereits abgeschlossen worden sind, bevor das Studium aufgenommen wurde, können in der Regel leider nicht angerechnet werden.

Kann ich mich bewerben, auch wenn ich mein Master- (oder Diplom-)Psychologie-Studium noch nicht ganz beendet habe?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie sich kurz vor der Fertigstellung Ihrer Master- oder Diplomarbeit befinden und sichergestellt werden kann, dass Sie in Kürze (spätestens im Laufe des 1. Semesters des Masterstudiengangs Rechtspsychologie) Ihr Studium erfolgreich abschließen werden, können Sie bereits am Studiengang Rechtspsychologie als Gasthörer teilnehmen. Besuchte Veranstaltungen werden Ihnen dann rückwirkend anerkannt, sobald Sie den Master in Psychologie erworben haben.