Forschungsprojekt: „Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren“

Verbundprojekt: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (Prof. Dr. Thomas Bliesener), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht (Prof. Dr. Karsten Altenhain), Psychologische Hochschule, Professur für Rechtspsychologie (Prof. Dr. Renate Volbert).

Mitarbeitende: Mona Leve und Jana Otzipka

Zeitperspektive: 01.10.2019 – 31.03.2022

In dem Forschungsprojekt wird das Problem möglicher Fehlurteile in Strafverfahren unter zwei Perspektiven adressiert: Es werden einerseits potenzielle Fehler im Strafprozess erschlossen und andererseits die Möglichkeiten Verurteilter zur Geltendmachung von Fehlern analysiert werden. Dazu werden a) anhand von Experteninterviews die Initiierung von Wiederaufnahmeverfahren beleuchtet, b) in einer quantitativen Aktenanalyse die gerügten Fehler und Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren untersucht und c) durch eine qualitative Aktenanalyse erhoben, welche genauen Umstände zu den gerügten Fehlern geführt haben. In der Berliner Arbeitsgruppe liegt der Fokus auf gerügten Fehlern, die aus psychologisch/psychiatrischen Gutachten resultieren oder umgekehrt daraus, dass entsprechende Gutachten nicht in Auftrag gegeben wurden.

Literatur:
Leve, M., Otzipka, J. & Volbert, R. (2022). Der Weg zur Wiederaufnahme – Eine Expertenbefragung zum Vorfeld von Wiederaufnahmeverfahren. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 105(2), 113–144. https://doi.org/10.1515/mks-2021-0147

Förderung:

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Förderung durch die DFG; Förderkennzeichen: VO 993/3-1; Laufzeit 10/19-3/22, verlängert bis 11/2022 (Fördervolumen PHB: 198.330 € + Verlängerung: 48.200 €)