Theorie: Ergänzende Psychotherapieverfahren und besondere Aspekte der Behandlung
Die theoretischen Inhalte der Ausbildung stellen eine zusätzliche Akzentuierung zu den Studieninhalten dar.

Praxisausbildung

  • PT I: 1200 Stunden Klinisch-Psychiatrisches Praktikum
  • PT II: 600 Stunden Praktische Tätigkeit in einer Einrichtung der psychosomatischen oder psychotherapeutischen Versorgung. Absolvierung der PT II in der hauseigenen Psychotherapeutischen Ambulanz ist möglich.
  • Psychotherapeutische Behandlungen (600-800 Stunden) in der hauseigenen Psychotherapeutischen Ambulanz.

Praktische Tätigkeit
Während der Studienzeit sind insgesamt 1.800 Stunden praktische Tätigkeit (PT I und PT II) zu absolvieren. Diese praktische Tätigkeit teilt sich auf in 1.200 Stunden in einer klinisch-psychiatrischen Einrich­tung und 600 Stunden in einer Einrichtung der psychosomatischen oder psychotherapeuti­schen Versorgung. Sie findet in kooperierenden Kliniken oder Praxis­einrichtungen statt. Die Psychologische Hochschule Berlin hat dazu ein Netz von Kooperationspartnern in Berlin und Brandenburg wie auch in anderen Regionen Deutschlands. Die PHB empfiehlt diese 1.800 Stunden in der ersten Hälfte der Ausbildung durchzuführen.

Praktische Ausbildung
Zur Ausbildung gehören 600-800 Behandlungsstunden, die die Studierenden unter Supervision durchführen. Die psychotherapeutischen Behandlungen finden in der Ambulanz der PHB am Köllnischen Park statt. Dort stehen im Augenblick 34 Behandlungsräume und ca. 1.600 Behandlungsplätze zur Verfügung. Die Ambulanz wird gemeinsam mit der Berliner Akademie für Psychotherapie (BAP) genutzt und ist eine der größten psychotherapeutischen Einrichtungen Deutschlands. Die Behandlungen finden unter Supervision statt (eine Supervisionsstunde pro vier Therapiesitzungen). Die von den Krankenkassen gezahlten Honorare werden nach Abzug einer Betriebs- und Verwaltungskostenpauschale voll an die Ausbildungsteilnehmer weitergegeben.

Supervision (160 Stunden)
Die Supervision dient zunächst der Kontrolle der Diagnosestellung, der Formulierung der therapeutischen Ziele und Arbeitsschwerpunkte. Unter prozessbegleitender Modifikation dieser Elemente sollen Studierende die falladäquaten Interventionen unter Berücksichtigung der Übertragungs-Gegenübertragungs-Dynamik anwenden lernen.

Selbsterfahrung/Lehrtherapie (200 Stunden)
Ziel der Lehrtherapie ist die Vertiefung der Selbsterkenntnis und die Klärung eigener Persönlichkeits- und Beziehungsprobleme. Sie ermöglicht Studierenden die Auseinandersetzung mit persönlichen Erlebens- und Verhaltensweisen, die für die psychotherapeutische Arbeit förderlich oder hinderlich sein können. Im Hinblick auf eine spätere Praxis soll diese zu einer kontinuierlichen Selbstanalyse befähigen. In Abgrenzung zur Supervision, in der es vorrangig um die falladäquate Anwendung therapeutischer Interventionen geht, konzentriert die Lehrtherapie ihre Aufmerksamkeit auf bewusste und unbewusste Konflikte des Studierenden. Traditionell hat die Einzelselbsterfahrung oder Lehrtherapie im Rahmen der tiefenpsychologischen Ausbildung einen hohen Stellenwert. Daher sind statt der vom Gesetz vorgeschriebenen 120 Stunden Selbsterfahrung an der PHB 200 Stunden vorgesehen, von denen 140 im Einzelsetting stattfinden.